Neunkirchen / Kusel
Vor Gericht: Andreas S. will’s mal wieder nicht gewesen sein
Die gleichen Gesten, das gleiche Gebaren. Andreas S. muss sich seit Dienstag am Amtsgericht Neunkirchen wegen des Vorwurfs verantworten, im September 2017 am Rand seines Wohnorts Spiesen ein Reh illegal geschossen und bei der Flucht beinahe einen Mann über den Haufen gefahren zu haben.
Kaum hat der Oberstaatsanwalt seine Anklage verlesen, packt Andreas S. ein handgeschriebenes Manuskript aus, mehrere Seiten. Seine Einlassung. Die beginnt er nun vorzulesen. Zunächst die Vorrede. Wenn er sich meint, dann sagt er nicht „ich habe“, sondern „er hat“.
Der Angeklagte attackiert Zeugen, bevor sie vernommen werden
Schon nach ein paar Sätzen unterbricht ihn der Richter. Er fordert Andreas S. auf, sich zur Anklage zu äußern, und zwar konkret. Rechtsanwalt Lars Nozar verteidigt seinen Mandanten. Das Gericht habe „die Einlassung so hinzunehmen, wie sie vorgetragen wird“. Andreas S. streicht daraufhin seine Vorrede, attackiert dafür die Zeugen, die noch gar nicht ausgesagt haben. Wieder greift der Richter ein, dieses Mal versöhnlich: „Sagen Sie doch einfach, was Sie zu den Vorwürfen gegen Sie zu sagen haben.“
Andreas S. liest weiter aus seiner vorgefassten Einlassung vor. Ein Hin und Her zwischen Richter, Anwalt und dem Angeklagten folgt. Schließlich wird es dem Richter zu bunt. Er gibt die Aussage wieder, die Andreas S. nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht hatte. Daraus entsteht eine Vernehmung im Gerichtssaal, die den Prozess in Gang bringt.
Nach dem Schuss mit Handzeichen und Rufen zu stoppen versucht
Darum geht’s: An jenem 7. September 2017 sah ein Jäger, der Wild erlegen wollte, wie ein weißer Lieferwagen einen Feldweg entlangfuhr, dann am Waldrand stoppte und das Licht ausschaltete. Dann hörte er einen Schuss. Kurz darauf startete der Lieferwagen. Der Jäger rannte zum Feldweg, um den Wagen, der auf ihn zufuhr, mit Handzeichen und Rufen zu stoppen. Doch der Wagen fuhr unverzögert auf den Jäger zu, der sich durch einen Sprung in den Graben davor retten konnte, überfahren zu werden. Durchs offene Fahrerfenster erkannte er seinen Nachbarn Andreas S., so berichtet es der Zeuge.
Andreas S. verschwand mit seinem Lieferwagen. Der Jäger rief den zuständigen Jagdpächter herbei, der mit zwei Hunden fünf Minuten später eintraf. Die Hunde fanden auf der Wiese im Revier des Jagdpächters innerhalb von zwei Minuten ein per Kopfschuss getötetes Reh. Der Jagdpächter rief die Polizei und erstattete Anzeige, so schildert er es.
Verfahren eingestellt und wieder aufgenommen
Die Staatsanwaltschaft ermittelte, stellte das Verfahren gegen Andreas S. aber ein, nachdem drei Personen diesem für den fraglichen Abend ein Alibi gaben: der damals wohl beste Freund von Andreas S. sowie ein befreundetes Ehepaar.
Im Mordprozess gegen Andreas S. widerruft der ehemals beste Freund – er hat am Tag der Tat von Kusel mit ihm gebrochen – sein Alibi. Daraufhin nimmt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Ermittlungen wieder auf, was zu diesem Prozess führt. In der Verhandlung bleibt der frühere Freund dabei: Sein Alibi von damals sei „ein Freundschaftsdienst“ gewesen, aber falsch. Die Frau will sich an gar nichts mehr erinnern, nicht einmal daran, dass sie damals bei der Polizei aussagte. Ihr Ehemann bekundet Erinnerungslücken, widerruft sein Alibi aber nicht.
Die Alibi-Frau will sich an gar nichts mehr erinnern
Vier Verhandlungstage sind angesetzt, aber schon beim nächsten könnte das Urteil fallen. Ob Andreas S. dann nur wegen Wilderei oder auch wegen versuchter Körperverletzung – die ungebremste Fahrt auf den Jäger zu – verurteilt wird, spielt letztlich für seine Verweildauer im Gefängnis keine Rolle. Denn die Strafe wegen des Doppelmords, so sie Bestand hat, beträgt bereits lebenslänglich.
23-mal ermittelt, immer herausgewunden
Warum wird gleichwohl in Neunkirchen mit aller Gründlichkeit verhandelt? Das könnte daran liegen, dass die Saar-Staatsanwaltschaft 23-mal gegen Andreas S. wegen verschiedenster Delikte ermittelte – und nicht einmal landete der Fall vor Gericht. Immer gelang es Andreas S., sich herauszuwinden. Dabei gelang es ihm in mindestens fünf Fällen, Personen dazu zu bewegen, ihm ein Alibi zu geben. Oft verfolgte er auch noch die Menschen, die ihn gestellt hatten.
So hatte Andreas S. den Jäger, der ihn am 7. September 2017 mutmaßlich beim Wildern erwischte, wegen des Verdachts der Verleumdung angezeigt, weil dessen Behauptung, er wildere, geeignet sei seine „Kreditwürdigkeit als Wildhändler in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“. Prompt ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Jäger.
Andreas S. war es wieder einmal gelungen, sich vom Täter zum Opfer zu machen. Womöglich will die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Andreas S. jetzt wenigstens einmal drankriegen. Selbst wenn damit die Morde von Kusel nicht mehr verhindert werden können.
Die gesamte Berichterstattung der RHEINPFALZ zur Tat und über den folgenden Prozess finden Sie gesammelt in zwei Blogs: Vom 31. Januar 2022 bis vorm Mordprozess hier. Und vom Beginn des Mordprozesses bis zum heutigen Tag hier.