Pfalz Verwaltungsgericht bestätigt Kanu-Verbot auf dem Glan – Bootsverleiher gibt nicht auf
Auf dem Glan dürfen auf dem neun Kilometer langen Abschnitt zwischen Lauterecken (Kreis Kusel) und Meisenheim (Kreis Bad Kreuznach) weiterhin keine Kanus fahren. Das Verwaltungsgericht in Neustadt bestätigte am Donnerstag ein entsprechendes Verbot der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, gegen das ein Kanuboot-Verleiher geklagt hatte. Der will weiter dagegen vorgehen – als nächstes gegen die erneute Verordnung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die unbeschränkt gilt. Das sagte er der RHEINPFALZ.
Rund 600 brüchige Bäume
Die SGD hatten den Bootsverkehr 2017 untersagt, weil in diesem Abschnitt an den Ufern rund 600 Bäume als Gefahrenquelle gelten. Gutachter waren zu dem Schluss gekommen, dass Äste abbrechen oder die Bäume umstürzen könnten. Einer Fällung der Stämme hatte letztlich die Naturschutzbehörde nicht zugestimmt: Eine solche Maßnahme bedeute einen nicht ausgleichbaren Eingriff in Landschaft und Natur. Dieser Auffassung schloss sich gestern das Neustadter Verwaltungsgericht an.
Bootsverleiher lässt nicht locker
Seybold hatte unter anderem damit argumentiert, dass die Gefahr für die Kanufahrer nicht größer als an anderen Gewässern sei. Zudem gelte das Verbot nicht für Angler oder Spaziergänger, die am Ufer genauso gefährdet seien. Seybold, der wegen des Verbots nach eigenen Angaben zwischen 10.000 und 20.000 Euro weniger Umsatz verzeichnet hat, will nun nicht in Berufung gehen („Das Jahr 2018 ist ja rum“), sondern hat bereits Widerspruch gegen das neue, nunmehr unbeschränkt geltende Verbot eingelegt. Zugleich will er Gespräche mit der SGD führen in der Hoffnung auf eine Lösung für den Kanutourismus.