Pfalz
Verschwundene Geflüchtete in der Pfalz: Genaue Zahlen fehlen
Immer wieder kommt es vor, dass Geflüchtete, die in der Pfalz untergebracht sind, vom Radar der Behörden verschwinden oder gar untertauchen. Entweder, weil sie für längere Zeit bei Freunden oder Verwandten unterkommen, oder aber weil sie einer möglichen Abschiebung entkommen wollen. Doch es gibt auch andere, dramatischere, Fälle. Ende 2023 fanden Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende des Landes (AfA) auf dem Kuseler Windhof die Leiche des kurdischen Geflüchteten Hogir A. Die Polizei ging von einem Suizid aus.
192 Verschwundene in Einrichtungen des Landes
Die RHEINPFALZ wollte damals wissen, wie viele Geflüchtete in Rheinland-Pfalz zur Zeit verschwunden oder nicht mehr auffindbar sind. Konkrete Zahlen konnte lediglich die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) nennen. Sie ist für die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende des Landes (AfA) verantwortlich. Zu ihnen zählen die Standorte in Speyer, Kusel, Hermeskeil, Bitburg, Trier und der Flughafen Hahn. Stand im Dezember 2023: Aktuell gelten 192 Personen aus den AfAs als abgängig. Das sind alle Geflüchteten, die ihre Unterkunft länger als drei Tage ohne Erlaubnis verlassen haben und seitdem nicht mehr zurückgekehrt sind.
Doch wie sieht es in den Städten und Landkreisen aus? Zahlen erhebt das zuständige rheinland-pfälzische Integrationsministerium nicht, wie es auf Anfrage mitteilte. Lediglich die Kommunen würden Informationen darüber haben, wie viele Geflüchtete in ihrem Zuständigkeitsbereich von der Bildfläche verschwunden sind. Die RHEINPFALZ hat daher im Dezember eine Umfrage an alle pfälzischen Städte und Kreise verschickt und um eine Auskunft gebeten, wie viele Geflüchtete unerlaubterweise verschwunden sind.
Nicht alle Kommunen führen Statistik
Vollständige Zahlen gibt es hierzu offenbar nicht. Zumindest geht dies aus den Antworten der 14 kreisfreien Städte und Landkreise hervor. Denn nicht alle Kommunen erheben eine Statistik darüber, wie viele Geflüchtete bei ihnen von der Bildfläche verschwunden sind. Zu ihnen zählen die Kreise Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße, Germersheim sowie die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Neustadt, Zweibrücken und Ludwigshafen. In Germersheim verweist man wiederum auf die für die Unterbringung zuständigen Verbandsgemeinden. Aus Kaiserslautern heißt es hingegen, dass sich alle Geflüchteten frei bewegen dürfen und sich nicht täglich ab- und anmelden müssen: „Entsprechend ist es nicht möglich, ihren Aufenthalt quantitativ zu erfassen.“
Doch es gibt auch Kommunen, die Statistiken dazu führen, wie viele Geflüchtete bei ihnen verschwunden sind. Das geschieht unter anderem dann, wenn Asylbewerber nicht mehr am Auszahlungstag ihrer Sozialleistungen beim Sozialamt vorstellig werden. Oder aber, sie sind über einen längeren Zeitraum nicht mehr in ihrer zugeteilten Unterkunft aufzufinden. Das Sozialamt meldet der Ausländerbehörde dann einen „Fortzug nach unbekannt“.
200 Verschwundene im Rhein-Pfalz-Kreis
Mehrere Städte und Kreise antworteten auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass keine solchen Fälle derzeit bei ihren zuständigen Ausländerbehörden gemeldet wurden. Zu ihnen Zählen der Kreis Kaiserslautern, der Donnersbergkreis, der Kreis Südliche Weinstraße sowie die Stadt Speyer. Aus den zwei letztgenannten Kommunen heißt es, dass es zwar in den Jahren zuvor schon solche Fälle gegeben hat. Es seien jedoch nur einige wenige gewesen. Nur in drei Fällen teilten Kommunen der RHEINPFALZ mit, dass es aktuell bei ihnen verschwundene Geflüchtete gebe. Im Kreis Kusel gab es im Jahr 2023 demnach neun Personen, bei denen „Fortzug nach unbekannt“ gemeldet wurde. Im Kreis Südwestpfalz waren es im vergangenen Jahr 81 Personen und im Rhein-Pfalz-Kreis waren es „zirka 200 ausreisepflichtige Personen im laufenden Asylverfahren“, die nach unbekannt abgemeldet wurden. Lediglich die Stadt Pirmasens fehlt in dieser Auflistung. Sie teilte bis Redaktionsschluss nicht mit, ob sie eine Statistik führt.
Aktiv gesucht wird nach den Verschwundenen weder von den Ausländerbehörden noch von der Polizei. Wenn die Person jedoch abgeschoben werden soll, kann die Behörde sie bei der Polizei zur Fahndung ausschreiben und den Status im Ausländerzentralregister vermerken. Wird die Person zum Beispiel zufällig von Polizisten kontrolliert, wissen die Beamten sofort Bescheid. Sie können dann die Ausländerbehörde über den gegenwärtigen Aufenthaltsort der ausgeschriebenen Person informieren. Es kann sogar geprüft werden, ob der Verschwundene in Abschiebehaft muss. Auch wenn untergetauchte Geflüchtete wieder in ihre Stadt zurückkehren, drohen ihnen möglicherweise Konsequenzen. Zum Beispiel können ihnen die Sozialleistungen gekürzt oder ihr Asylverfahren eingestellt werden.