Rheinland-Pfalz
So viele Geflüchtete sind aus Unterkünften des Landes „verschwunden“
Es war das tragische Ende einer Flucht nach Deutschland. Anfang November fanden Mitarbeiter der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende des Landes (AfA) auf dem Kuseler Windhof die Leiche des kurdischen Geflüchteten Hogir A. Die Polizei ging damals von einem Suizid aus. Die Ermittlungen waren Ende November aber noch nicht abgeschlossen. Angehörige des Toten fordern indes Aufklärung über die Todesumstände – ihren Angaben zufolge war A. seit Oktober verschwunden. Ist Hogir A. ein Einzelfall gewesen, oder gibt es noch mehr Bewohner von Flüchtlingsunterkünften, die einfach verschwinden?
Nach drei Tagen wird das Verschwinden gemeldet
Vorab: Jede Person, die ihre zugewiesene Flüchtlingsunterkunft länger als drei Tage ohne Erlaubnis verlässt, gilt als „abgängig“. Denn für in Deutschland neu angekommene Asylbewerber und Menschen mit einem Duldungsstatus gilt eine sogenannte Residenzpflicht. Sie dürfen nicht einfach für längere Zeit ihre Unterkunft oder gar die Kommune verlassen, in der sie leben. Ist dies der Fall, gibt es eine feste Meldekette, wie die für Unterbringung zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) mitteilt: Die Leitung der Unterkunft meldet der zuständigen Ausländerbehörde, dass die Person nicht mehr in die Einrichtung zurückgekommen ist. Die Ausländerbehörde informiert wiederum die zuständige Polizei. Wenn dann zum Beispiel Streifenpolizisten in einer anderen Stadt oder in einem anderen Landkreis die Person bei einer Kontrolle finden, leitet die zuständige Ausländerbehörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Wer mehrfach für längere Zeit aus seiner zugewiesenen Unterkunft verschwindet, der begeht sogar eine Straftat. Aktiv gesucht wird nach verschwundenen Personen von der Polizei jedoch nicht. Das berichtete zumindest die Kreisverwaltung Kusel bereits im November der RHEINPFALZ.
192 Personen aus AfAs verschwunden
Wie viele Geflüchtete in ganz Rheinland-Pfalz abgängig gemeldet sind, ist schwer zu ermitteln. Denn das Land erhebt keine Daten darüber, wie viele Menschen insgesamt vom Radar der Behörden verschwunden sind. Das teilt das Integrationsministerium auf Anfrage dieser Zeitung mit. Sobald ein Geflüchteter von den AfAs des Landes einer Stadt oder einem Landkreis zugeteilt wird, sei die entsprechende Kommune für ihn zuständig. „Die jeweiligen kommunalen Ausländerbehörden führen für jede Person eine entsprechende Ausländerakte und sind für die Bearbeitung der Verfahren in eigener Zuständigkeit verantwortlich“, so eine Sprecherin des Integrationsministeriums weiter. Nur sie wissen genau, wie viele Leute in ihrem Zuständigkeitsbereich aktuell nicht mehr auffindbar sind.
Worüber das Land hingegen Daten erhebt, ist die Anzahl der verschwundenen Personen in ihren eigenen Aufnahmeeinrichtungen – den AfAs. Laut ADD wurden seit dem 1. Mai 2022 durch die AfAs insgesamt 192 Personen als abgängig gemeldet, die auch bis heute noch als verschwunden gelten. Aus der AfA Kusel sind mit 62 Personen demnach bisher die meisten verschwunden. In der zweiten Pfälzer AfA in Speyer sind es laut ADD 22 Personen. In der AfA Hermeskeil (inklusive Außenstelle Moselpark) sind es 53 Personen, in Bitburg 46 Personen, in Trier sieben Personen und auf dem Flughafen Hahn zwei Personen, die seit Mai vergangenen Jahres nicht mehr in ihre vorgeschriebene Unterkunft zurückkehrten.
In vielen Fällen hat das Verschwinden weit weniger tragische Gründe als im Fall Hogir A. Häufig seien die Gründe „privater Natur“, wie es von Seiten der ADD heißt – etwa der Besuch von Freunden und Verwandten. Andere Geflüchtete wiederum machen sich aus dem Staub, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Ziel laut ADD sei es dann, auf „nicht offiziellen Wegen“ das benachbarte Ausland oder das Heimatland zu erreichen.
Hinweis der Redaktion
Sollten Sie sich selbst in einer Krisensituation befinden: Es gibt Organisationen, die Hilfe und Auswege anbieten. Bitte holen Sie sich Hilfe. Rufen Sie zum Beispiel bei der Telefonseelsorge an (0800-1110111). Für Kinder- und Jugendliche gibt es außerdem die „Nummer gegen Kummer“ (116111).
Gemäß Pressekodex verhält sich unsere Redaktion bei Suizidfällen zurückhaltend. Wir berichten in der Regel nicht über sie, um gefährdete Personen nicht zum Nachahmen zu animieren. Wir machen eine Ausnahme in Fällen von besonderem öffentlichem Interesse, etwa wenn eine breite Öffentlichkeit betroffen ist.