Ellerstadt / Mannheim RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil im Amokfahrer-Prozess gefallen: „Ich hasse ihn nicht"

Am Donnerstag im Landgericht: Kai Matt (rechts), Michael Gangnus (links) und Stefanie Bauer.
Am Donnerstag im Landgericht: Kai Matt (rechts), Michael Gangnus (links) und Stefanie Bauer.

Stefan G. aus Ellerstadt wird nach dem Richterspruch des Mannheimer Landgerichts dauerhaft in einer psychiatrische Einrichtung untergebracht: Am 12. Juni 2022 hatte der 37-Jährige, der unter paranoider Schizophrenie leidet, zunächst seinen Vater getötet und bei einer Amokfahrt in Mannheim ein älteres Ehepaar tödlich verletzt und einen Mann sehr schwer verletzt.

Am frühen Abend des 12. Juni 2022 tötete der unter paranoider Schizophrenie leidende Angeklagte zunächst seinen Vater in Ellerstadt mit einem Küchenmesser. Anschließend rammte er bei einer Amokfahrt in der Rhenaniastraße in Mannheim vier Radfahrer, wobei ein älteres Ehepaar tödlich verletzt wurde und ein weiterer Mann danach in Lebensgefahr schwebte. Der Prozess drehte sich vor allem um die Frage, ob der Beschuldigte schuldfähig ist, oder aufgrund seiner bereits im 15. Lebensjahr diagnostizierten Erkrankung dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden muss.

Angeklagter ist nicht anwesend

Der Angeklagte aus Ellerstadt (Landkreis Bad Dürkheim) erscheint am Donnerstag selbst nicht zur Urteilsverkündung. Beim letzten Verhandlungstag am 20. März sei er laut Richter Gerd Rackwitz in einen „schweren Erregungszustand“ geraten, sodass der unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Prozess ohne ihn fortgeführt wurde. Am Tatbestand, dass der Ellerstädter seinen Vater im elterlichen Haus mit einem Küchenmesser erstach, bestehe kein Zweifel. Auch nicht, dass er im Anschluss mit dem Auto im südlichen Hafengebiet Mannheims vier Radfahrer „gezielt und mit Tötungsvorsatz“ mit einer Geschwindigkeit von 70 Stundenkilometer kollidierte.

Bleibt die Frage der Schuldfähigkeit. Laut Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters liege zweifelsfrei eine paranoide Schizophrenie vor. Zur Tatzeit habe zudem eine „hohe Krankheitsbelastung“ bestanden und die Unfähigkeit, das Unrecht seiner Taten einzusehen. Seit 2001 liege eine „tiefgreifende Störung des Realitätsbezugs vor“, verbunden mit Panik, Angst, Halluzinationen und inneren Stimmen, die zu handlungsleitenden Funktionen mit aggressiven Durchbrüchen führen können. 17 Mal sei er schon in stationärer Behandlung gewesen.

Wenige Tage vor Tat entlassen

Erst am 1. Juni 2022 wurde der Angeklagte aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen. Am 20. April wurde er von Polizeibeamten in eine geschlossene Station gebracht, nachdem er aufgrund eines Schubs Bücher vom Balkon des Elternhauses warf. Ein paar Tage vor der Tat sei es wieder zu Leibhalluzinationen gekommen, habe der Beschuldigte das Gefühl gehabt, „innerlich zerstückelt“ zu werden, diese seelische Krankheitsbelastung als von außen kommend wahrgenommen und mit seinen Eltern in Verbindung gebracht. Eine Medikamenteneinnahme habe er jedoch aggressiv verweigert.

Hohe Wahrscheinlichkeit für Rückfälle

Die Erkrankung sei als Lebenszeitdiagnose mit negativer Entwicklungsprognose zu bewerten. „Es liegt eine Verkennung und Verzerrung der Realität vor, bis hin zur Bereitschaft, andere Menschen zu töten“, erklärt Rackwitz. Da eine hohe Wahrscheinlichkeit für Rückfälle und erneute Schübe bestehe und weitere rechtswidrige Taten zu erwarten seien, stelle der Angeklagte eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. „Dieser Überzeugung hat sich die Kammer angeschlossen“, erklärt der Richter das Urteil der dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Auch die Fahrerlaubnis wird lebenslang entzogen.

Rechtsmittel gegen das Urteil werde die Verteidigung nicht einlegen. „Das Ziel ist die Heilung. Ich hoffe, dass er jetzt medikamentös richtig eingestellt wird“, sagt Anwältin Ute Mannebach-Junge. Ihr Mandant habe aufgrund der Erkrankung kein Bewusstsein über die Taten und auch keine Erinnerung daran. Außerhalb seiner Krankheitsschübe habe er aber Freundschaften gepflegt und auch zu seinem Vater eine gute Beziehung gehabt. „Er kommt jetzt mit seiner Last nicht zurecht“, erklärt sie.

Unmittelbar Betroffene gefasst

Als Nebenkläger und Zeugen nehmen die unmittelbar Betroffenen das Urteil mit Fassung auf. Stefanie Bauer ist die Tochter des tödlich verunglückten Ehepaars. Ihre Mutter (71) verstarb aufgrund der schweren Kollision noch am Unfallort, ihr Vater (78) wurde zunächst in die BG-Klinik in Ludwigshafen eingeliefert, über einen Monat lag er im künstlichen Koma – und verstarb doch an den Folgen des heftigen Aufpralls. „Durch die dauerhafte Unterbringung können wir vielleicht unseren Frieden finden. Das ist ein kleiner Trost, aber es war hart, das alles wieder zu durchleben“, betont Bauer.

Michael Gangnus erwachte nach einem Monat wieder aus dem Koma. Lange schwebte der 57-jährige, der bei der Amokfahrt in Neckarau als Erstes ins Visier geriet, von der Motorhaube mitgerissen wurde und mehrmals das Bewusstsein verlor, in Lebensgefahr. Sein linker Unterschenkel musste amputiert werden, nun sitzt er im Rollstuhl, musste seine Wohnung aufgeben und ist in einem Pflegeheim untergebracht. „Ich hasse ihn nicht, aber ich hoffe, dass durch das Urteil andere Leute geschützt sind. Damit ihnen nicht etwas Ähnliches passiert wir mir“, erklärt er. Juristisch sei der Fall abgeschlossen, die „kleinen Kämpfe“ müsse er nun alleine weiterführen. Wie der Gang zum Sozialamt aufgrund der Berufsunfähigkeit des Altenpflegers. „Das nimmt mir keiner ab“, erklärt er.

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