Süd-Müll RHEINPFALZ Plus Artikel Tödlicher Unfall bei Süd-Müll: Die Ermittler schließen die Akte, Fragen bleiben

Die Abfall-Annahme bei Süd-Müll. Vor dieser Halle entstand 2018 der tödliche Schwefelwasserstoff.
Die Abfall-Annahme bei Süd-Müll. Vor dieser Halle entstand 2018 der tödliche Schwefelwasserstoff.

2018 starben zwei Mitarbeiter der Firma Süd-Müll in Heßheim bei einem Chemieunfall. 50 Zeugen wurden vernommen, acht Firmen durchsucht. Nach 18 Monaten ist Schluss mit Ermittlungen. Die Firma ist erleichtert. Juristisch ist kein Schuldiger zu finden. Aber: Die Staatsanwaltschaft hat Ungereimtheiten entdeckt.

Es hatte sich angedeutet. Schon Wochen vorher. Auch Hannes Kopf, der Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion SGD Süd in Neustadt, wusste davon. Dass die Staatsanwaltschaft Frankenthal beabsichtigt, die Ermittlungen wegen des tödlichen Deponie-Unglücks bei Süd-Müll in Heßheim (Rhein-Pfalz-Kreis) einzustellen. Seit jenem 21. August 2018 nehmen Kontrolleure seiner Behörde monatlich den Abfallentsorger der Willersinn-Gruppe unter die Lupe, der in Rheinland-Pfalz das größte Zwischenlager für Sondermüll betreibt. So gut wie immer finden die Inspekteure Mängel. Nichts jedoch, das die Schließung oder Teilschließung von Süd-Müll rechtfertigte. Im August vor zwei Jahren war beim Umfüllen eines Kanisters in einen 1000-Liter-Tank explosionsartig hochgiftiger Schwefelwasserstoff entstanden, zwei Männer erstickten.

Mitten in die Vorstellung des Jahresberichtes 2019 der Kopf’schen Behörde platzte am Donnerstag die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Juristisch ist kein Schuldiger für den tödlichen Unfall zu finden. In der fünfseitigen Erklärung heißt es: Es konnte „keine konkrete, sorgfaltswidrige Handlung einer individualisierbaren Person festgestellt werden, aus der sich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ... ergeben würde“.

Die Mitschuld der Getöteten

Eine deutliche Mitschuld für den Chemieunfall sieht der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber jedoch bei den beiden verstorbenen Süd-Müll-Männern selbst. „Das ist Teil der Wahrheit“, sagte Ströber auf Anfrage, „die beiden hatten es in der Hand, ihr Schicksal abzuwenden“. Er meint damit zwei Dinge: Eine Gasmaske trugen die Männer an jenem Dienstagmorgen bei Umfüllarbeiten mit Chemikalien nicht. Auch hatten die zwei, ein 30-jähriger Chemiker und ein 43-jähriger Facharbeiter, vermutlich kein pH-Papier benutzt. Ein gelber Streifen, der ihnen gezeigt hätte, dass die beiden Abfallstoffe, eine starke Säure und eine Lauge, nicht hätten vermengt werden dürfen – jedenfalls nicht so.

Warum sie diesen Test offensichtlich nicht gemacht haben, ist eine der offenen Fragen, die die Ermittlungsbehörde nicht klären konnte. Die Süd-Müll-Mitarbeiter waren aufgrund der Deklarierung auf den zwei Gefäßen von chemisch ähnlichen Substanzen ausgegangen. Ursache des Unfalls war ein falsches Etikett auf dem 1000-Liter-Tank. Der enthielt statt einer Säure eine Lauge, diese Tatsache führte dann beim Umfüllen zu der heftigen Reaktion und der Freisetzung des giftigen Gases. Wer für den falschen Aufkleber die Verantwortung trägt, war laut Ströber auch mangels fehlender qualifizierter Zeugenaussagen und Unterlagen „trotz sorgfältiger Prüfung“ nicht herauszufinden.

Die Ungereimtheiten

Herausgearbeitet werden konnten jedoch mehrere Ungereimtheiten, die mit dazu beigetragen haben könnten, dass in dem Unfallgefäß nicht drin war, was drauf stand: etwa die Eingangskontrollen von Sondermüll bei dem Heßheimer Unternehmen. Ob die im Vorfeld des Unfalls korrekt abgelaufen sind, das kann die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben „weder belegen noch widerlegen“.

Und es existierte ein interner Reklamationsbericht bei Süd-Müll, der als Alarm hätte dienen können: Jener Unfallbehälter war Teil einer Abfalllieferung von 14 Tanks. Sie stammten von einer Tankreinigung eines südkoreanischen Chemiekonzerns, ISU Chemical GmbH, mit Standort in Mannheim. ISU stellt unter anderem Reinigungsmittel her, existiert mittlerweile aber nicht mehr am Rhein.

Der nicht entdeckte Alarm

Alle 14 Behälter waren nicht mehr genehmigt, also zu alt, und hätten nicht mehr für den Transport des Sondermülls verwendet werden dürfen. Eine Tatsache, die nicht zur tödlichen Explosion führte. Aber dazu, dass zwei Behältnisse, bei denen dies beim Abholen auffiel, erst später zu Süd-Müll gelangten – was besagte Reklamation nach sich zog. Bei Süd-Müll war nämlich aufgefallen, dass die Nachlieferung eine andere Substanz als deklariert enthielt. Dass diese zu den zwölf schon bei Süd-Müll stehenden Containern gehörten, unter ihnen das Unfallgefäß, und nicht zur genannten Abfallart passten, wurde nicht entdeckt.

Das bestätigten zwei Süd-Müll-Geschäftsführer, Dominic und Benedikt Eberhard, auf Nachfrage. Im Nachhinein sei man schlauer. Die damalige Praxis sei jedoch Teil der gängigen Arbeitsweise und unbeanstandet. Die EDV sei für eine solche Zuordnung zu einer Gesamtlieferung nicht ausgelegt. Die Chefs reagierten unterdessen erleichtert auf die Einstellung der Ermittlungen. Sie sehen ihr Unternehmen dadurch entlastet.

Ein weiterer Risikofaktor

Da Müll in alten Tanks nach Heßheim kam, musste deren Inhalt in neue Tanks umgefüllt werden – laut Staatsanwalt ein weiterer Risikofaktor, dass beim Etikettieren etwas schieflaufen kann. Dieser Vorgang wurde bislang in Heßheim nicht dokumentiert, eine Pflicht gab es nicht. Dies hat die Kontrollbehörde SGD mittlerweile geändert. Auch diese Arbeiten müssen anders als bei anderen Firmen nun bei Süd-Müll schriftlich festgehalten werden.

Anders als für die Staatsanwaltschaft ist für die Behörde in Neustadt der Fall noch nicht abgeschlossen. Das weiß Präsident Kopf nur zu gut. Seit dem Deponie-Unglück ist ein guter Teil der Kontrolleure „in Heßheim“ gebunden.

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Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber.
Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber.
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