Pfalz St. Martin: Verwaltungsgericht Neustadt weist Klage eines Winzers ab

Ein Weinbaubetrieb in St. Martin (Kreis Südliche Weinstraße) ist mit seinen Plänen gescheitert, im Außenbereich einen großen Komplex zu bauen, der Betriebsbereiche, Lager sowie eine große Vinothek umfassen sollte. Vorgesehen war auch die Bewirtung von Busgesellschaften und die Vermietung der Räume für private Feiern wie Hochzeiten. Das Projekt sollte im Landschaftsschutzgebiet „Bildstöckel“ realisiert werden – dort gilt seit Mai 2014 ein generelles Bauverbot. Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klage des Winzers jetzt ab. (ros) Mehr zu umstrittenen Bauvorhaben von Winzern im Außenbereich: morgen in der RHEINPFALZ
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