Pfalz Rheinland-Pfalz: Ab 2024 sollen alle Gerichte mit E-Akte arbeiten
Die E-Akte soll irgendwann einmal Papier bei Gerichten und Staatsanwaltschaften komplett überflüssig machen. Bis es soweit ist, dauert es aber noch ein paar Jahre. Erst 2024 sollen alle Gerichte in Rheinland-Pfalz mit der E-Akte arbeiten, und erst ab Anfang 2022 dürfen Behörden, Anwälte und Staatsanwaltschaften keine Papierunterlagen mehr einreichen.
Mit der E-Akte müssen Verfahrensunterlagen nicht mehr massenhaft ausgedruckt oder kopiert werden. Beteiligte können elektronisch und zeitgleich auf Unterlagen zugreifen. Anders als die bisherige Papierakte ist die E-Akte also nie „im Umlauf“; Wartezeiten entfallen, etwa auf dem Weg von einer Instanz zur nächsten.
Der Vergangenheit gehört mit der E-Akte das Verschicken von Akten auf dem Postweg an und das Transportieren von Papierbergen aus dem Archiv oder dem Richterbüro in einen Gerichtssaal. Das bringt auch mehr Sicherheit, denn immer mal wieder gingen Papierakten verloren. Perspektivisch ist mit der elektronischen Speicherung der Verfahrensunterlagen auch ein immenser Raumgewinn für die Justiz verbunden, denn sie beherbergt heutzutage noch große Archivflächen.