Kaiserslautern
Fall Leitheiser: Polizei stimmt Vergleich zu
Das Polizeipräsidium Westpfalz hat einem Vergleich des Verwaltungsgerichts Neustadt mit dem früheren Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates im Polizeipräsidium Westpfalz, Uwe Leitheiser, zugestimmt. Darüber hat das Präsidium mit Sitz in Kaiserslautern am Freitagmittag informiert. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein im April 2022 gegenüber dem Beamten ausgesprochenes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit dem Verdacht eines illegalen Waffenkaufs. Der von einem Informanten aufgeworfene Verdacht gegen Leitheiser hatte sich als haltlos herausgestellt – trotzdem durfte er nach dieser polizeiinternen Feststellung zunächst weiter nicht in den Dienst zurückkehren. Dieser Aspekt ist nach Informationen der RHEINPFALZ Teil des gerichtlichen Vergleichs.
Nicht enthalten ist nach Rheinpfalz-Informationen das zweite Verfahren, in dem es um die Kürzung der Pension Leitheisers wegen des vom Präsidium geäußerten Vorwurfs der „Flucht an die Öffentlichkeit“ geht: Eine Sanktionierung Leitheisers, weil, so der Vorwurf der Polizei, DIE RHEINPFALZ über seinen Fall ausführlich berichtet und unter anderem das Polizeipräsidium in schlechtem Licht dastehen lasse.
Was Leitheiser fordert
Der pensionierte frühere Vorsitzende des Gesamtpersonalrats will dem Vergleich ebenfalls zustimmen, wie er der RHEINPFALZ am Freitag sagte – jedoch unter einer Bedingung. Leitheiser fordert, dass auch das zweite Verfahren gegen ihn eingestellt wird und damit seine Pension wieder in voller Höhe ausgezahlt wird.
Ob das Polizeipräsidium Westpfalz auf diese Forderung eingehen wird, auf diese Frage antwortete das Präsidium auf Anfrage am Freitag nicht. Man gehe davon aus, dass dies „frühestens Anfang nächster Woche“ beantwortet werde.
Am Freitag hat das Präsidium eigenen Angaben nach die schriftliche Annahme des Vergleichs an das Verwaltungsgericht Neustadt geschickt. „Wir sind an einer konstruktiven, aber auch vertretbaren Regelung zur Beendigung des Verfahrens interessiert“, hieß es dazu. Aber: „So schließen wir beispielsweise ein vermittelndes Gespräch zwischen dem ehemaligen Polizeipräsidenten und dem Kläger aus.“ Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes des damaligen Polizeipräsidenten sei dies allein aus Fürsorgegründen „nicht vertretbar“, sagte der amtierende Polizeipräsident Hans Kästner.
Der Fall Leitheiser und der Angriff auf die Pressefreiheit – den Leitartikel von RHEINPFALZ-Redakteur Georg Altherr lesen Sie hier