Falscher Verdacht
Fragen und Antworten: Worum es im Konflikt Polizei und Leitheiser jetzt geht
Der Streit zwischen dem Polizeipräsidium Westpfalz und seinem früheren Personalratsvorsitzenden Uwe Leitheiser treibt immer seltsamere Blüten. Ein Versuch, Antworten zu geben.
Worum geht es überhaupt?
Im März 2022 behauptete ein Polizeispitzel, Uwe Leitheiser habe in einer Pizzeria bei Kaiserslautern eine illegale Pistole erworben. Das stellte sich als haltlos heraus. Leitheiser verlangte von der Polizei, dass seine Ehre wiederhergestellt werde.
Vertrauenspersonen der Polizei werden üblicherweise bezahlt. Wie viel Geld hat die Vertrauensperson erhalten, die Leitheiser seinerzeit belastete?
Diese Frage hat das Polizeipräsidium bisher nicht beantwortet.
Welche Gerichtsverfahren gab und gibt es?
Wegen „unsachlicher Äußerungen gegenüber seinem Vorgesetzten“ verhängte das Polizeipräsidium Westpfalz eine Geldbuße in Höhe von 800 Euro gegen Leitheiser. Dagegen klagte er. Das Verwaltungsgericht Trier fand die Buße aber gerechtfertigt, weil Leitheiser mit seiner Kritik am Chef seine „Gehorsamspflicht“ als Beamter nicht erfüllt habe. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Zudem rief Leitheiser das Verwaltungsgericht Neustadt an, um feststellen zu lassen, dass ein gegen ihn verhängtes dreimonatiges Dienstverbot nicht rechtens war.
Wie ist da der Stand?
Das Neustadter Gericht bot im September einen Vergleich an mit dem Ziel, den Konflikt vollständig zu befrieden und auch ein vom Präsidium neu angezetteltes Verfahren zu beenden. Dieser Vergleich hätte es beiden Seiten ermöglicht, das Gesicht zu wahren. Leitheiser hatte zugestimmt. Das Polizeipräsidium, vertreten durch seinen Juristen Holger Reinstein, lehnte ab. Nun will das Verwaltungsgericht Neustadt am 16. Oktober urteilen. Es müsste fast ein Wunder geschehen, wenn bis dahin doch noch ein Vergleich zustande käme.
Was hat es mit dem neu angezettelten Verfahren auf sich?
Das Polizeipräsidium Westpfalz eröffnete im Frühjahr just zu Leitheisers Eintritt in den Ruhestand ein neues Disziplinarverfahren gegen ihn. Der Vorwurf dieses Mal: Flucht in die Öffentlichkeit. Das Präsidium macht Leitheiser verantwortlich dafür, dass die RHEINPFALZ über seinen Fall berichtet, was der Polizei schade. Die Strafe: Die Pension wird für gut ein Jahr um zehn Prozent gekürzt.
Was nun?
Wenn diese Maßnahme nicht zurückgenommen wird, bleibt Leitheiser nur, auch dagegen zu klagen, was Monate oder Jahre dauern kann.
Könnte der Innenminister die Disziplinarmaßnahme zurücknehmen?
Ja.
Ist die verhängte Strafe verhältnismäßig?
Nach gängiger Rechtssprechung nein. Die Verwaltungsgerichte erachten das Delikt „Flucht in die Öffentlichkeit“ regelmäßig als geringfügig. Es wird mit einem Verweis oder einer Geldbuße geahndet. Allenfalls.
Was ist dabei das Problem für das Polizeipräsidium?
Gegen einen aktiven Beamten kann bei einem geringfügigen Vergehen ein Verweis oder eine Geldbuße verhängt werden; ist der Beamte aber schon im Ruhestand, ist keine Disziplinarmaßnahme mehr möglich. Das Polizeipräsidium darf die Pension nur bei einem „Vergehen von nicht unerheblichem Gewicht“ kürzen.
Was sagt das Polizeipräsidium Westpfalz zu seinem Vorgehen gegen Leitheiser?
Die RHEINPFALZ hat dem Präsidium im März 2023 eine Liste mit 44 Fragen gesendet. Die Fragen wurden weit überwiegend bis heute nicht beantwortet, ebenso die seither gestellten Anfragen.
Was sagt das Innenministerium?
Noch weniger. Es verweist ans Polizeipräsidium Westpfalz.
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