Pfalz Neustadt: Bußgeld für Landwirt wegen zu langer Arbeitszeiten

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Neustadt

(ros). Wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wurde gegen einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Vorderpfalz ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt. Der landwirtschaftliche Großbetrieb mit mehr als hundert Saisonbeschäftigten habe „in erheblichem Umfang“ gegen die maximal zulässigen werktäglichen Arbeitszeiten verstoßen, sagte am Donnerstag eine Sprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Innerhalb von sechs Monaten seien insgesamt 7397 Stunden über den zulässigen Umfang hinaus gearbeitet worden. Der dadurch erlangte wirtschaftliche Vorteil in fünfstelliger Höhe sei von dem Betrieb eingezogen worden. Landwirtschaftliche Saisonbetriebe können für ihre Mitarbeiter bei der SGD die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit von in der Regel acht auf zwölf Stunden beantragen. Die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind in Rheinland-Pfalz für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig.

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