Nach falschem Verdacht RHEINPFALZ Plus Artikel Nach drei Jahren: Polizeipräsidium lässt seinen Polizisten Leitheiser in Frieden

Drei Jahre kosteten es Uwe Leitheiser (63), sich gegen einen falschen Verdacht und dessen Folgen zu wehren.
Drei Jahre kosteten es Uwe Leitheiser (63), sich gegen einen falschen Verdacht und dessen Folgen zu wehren.

Ein Spitzel, eine schwarze Pistole, eine Hausdurchsuchung – so beginnt der Krimi. Es braucht drei Jahre und einen Wink von oben, um den Konflikt zu beenden.

Als der Polizeibeamte Uwe Leitheiser am frühen Morgen des 5. April 2022 durch die Haustürklingel geweckt wurde, begann für ihn ein Alptraum, der drei Jahre andauern sollte.

Worum ging’s noch mal?
Im Landkreis Kaiserslautern gibt es eine beliebte Pizzeria. Während der mauen Corona-Jahre verdiente sich der Wirt etwas dazu, indem er illegale Waffen verkaufte. Was er nicht wusste: Die Kripo Kaiserslautern hatte einen Spitzel auf ihn angesetzt, um die Geschäfte in Gang zu bringen, und der Käufer war ein verdeckter Ermittler der Polizei.

Was hat das mit dem Polizeibeamten Uwe Leitheiser zu tun?
Der Spitzel erzählte der Kripo, auch der Polizist Leitheiser, damals Personalratsvorsitzender des Polizeipräsidiums, habe dem Wirt eine Pistole abgekauft. Am 5. April 2022 machte ein Trupp Leitheisers Privathaus links und auch sein Büro im Präsidium in Kaiserslautern.

Was wurde bei den Durchsuchungen gefunden?
Nichts. Gleichwohl erteilte das Präsidium Leitheiser ein Dienstverbot und untersagte ihm, das Präsidium zu betreten. Es hielt diese Anordnung drei Monate aufrecht und schöpfte damit die höchstzulässige Zeit voll aus. Zwischenzeitlich hatte sich herausgestellt, dass der Spitzel Unsinn erzählt und Leitheiser unter falschen Verdacht gestellt hatte.

Alles gut also?
Nein, zumindest für Leitheiser nicht. Denn das Präsidium fand ihm gegenüber kein Wort des Bedauerns, es erschien kein rehabilitierender Beitrag in der Mitarbeiterzeitschrift, nichts dergleichen. Im Gegenteil: Leitheiser wurde barsch aufgefordert, am 5. Juli 2022 wieder zum Dienst zu erscheinen, andernfalls müsse er mit Disziplinarmaßnamen rechnen.

Warum musste Leitheiser zu alldem auch noch eine Geldstrafe bezahlen?
Weil der Polizeipräsident, seit 40 Jahren ein Duz-Freund Leitheisers, kein „tut uns leid“ herausbrachte, sondern zur Tagesordnung überging, schrieb Leitheiser ihm einen Brief, in dem er seinem Weggefährten „die Meinung sagte“. Die Polizei wertete die Äußerungen Leitheisers im Brief als unsachlich und verdonnerte ihn zu einer Geldbuße in Höhe von 800 Euro. Ein Trierer Gericht bestätigt die Strafe. Es argumentierte, ein Beamter habe sich gehorsam und loyal zu verhalten. Leitheiser bezahlte die 800 Euro.

Einst vertrugen sich der Personalratsvorsitzende Uwe Leitheiser (links) und Polizeipräsiden Michael Denne prächtig. Dann trübte
Einst vertrugen sich der Personalratsvorsitzende Uwe Leitheiser (links) und Polizeipräsiden Michael Denne prächtig. Dann trübte ein falscher Verdacht das Verhältnis. Inzwischen sind beide im Ruhestand.

Warum gab sich die Polizei damit nicht zufrieden?
Inzwischen hatte die RHEINPFALZ über den Fall berichtet. Das missfiel der Polizeiführung, sodass sie Leitheiser mit einem zweiten Disziplinarverfahren drangsalierte. Der Vorwurf dieses Mal: Leitheiser habe die „Flucht in die Öffentlichkeit“ angetreten, was einem Beamten nicht erlaubt sei. Dieses Mal drohte sie Leitheiser, der inzwischen im Ruhestand war, die Pension um zehn Prozent zu kürzen. Die Sache mit der Pensionskürzung hing noch in der Schwebe, als ein Neustadter Gericht einen zweiten Rechtsstreit verhandelte.

Erzielte Leitheiser in Neustadt einen juristischen Sieg?
Zumindest einen Teilsieg. Der Polizist hatte das Gericht angerufen, um feststellen zu lassen, dass das dreimonatige Dienstverbot sowie die Hausdurchsuchung nicht rechtens waren. Das Gericht urteilte, dass das Polizeipräsidium die Freistellung sofort hätte aufheben müssen, als sich der Verdacht des Waffenkaufs als falsch erwiesen hatte. Die Aufrechterhaltung des Arbeitsverbots in den sechs Wochen nach der Entlastung sei rechtswidrig gewesen. Hingegen sei die Hausdurchsuchung und die Dienstfreistellung bis zur Klärung des Verdachts gerechtfertigt gewesen.

Warum erlangte dieses Urteil zunächst keine Rechtskraft?
Das Neustadter Gericht wollte den Streit vollständig befrieden. Es hatte deshalb einen Vergleich vorgeschlagen, der auch die Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen der angeblichen Flucht in die Öffentlichkeit vorsah. Das Präsidium hatte diesen Vergleich abgelehnt. Als der Urteilsspruch dann fiel, erweckte der Chefjurist des Präsidiums, Holger Reinstein, noch im Gerichtssaal den Eindruck, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen.

Was passierte dann hinter den Kulissen?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte sich von Anfang an auf die Seite von Uwe Leitheiser gestellt und die Haltung des Dienstherrn zunehmend deutlicher kritisiert. Stefanie Loth, die damalige GdP-Landesvorsitzende, wirkte zu dieser Zeit auch im Hauptpersonalrat der Polizei Rheinland-Pfalz. Sie setzte sich hinter den Kulissen massiv dafür ein, Leitheiser endlich in Ruhe zu lassen und Vorkehrungen zu treffen, Polizisten in einem vergleichbaren Fall künftig besser zu schützen.

Warum wollte Stefanie Loth zu ihrem Abschied keinen Blumenstrauß?
Als Loth aus ihrer Tätigkeit im Hauptpersonalrat ausschied, wünschte sie sich vom Dienstherrn statt eines Blumenstraußes, dass dieser alle Verfahren gegen Leitheiser einstelle.

Wie ging’s dann aus?
Zunächst versuchte das Polizeipräsidium Leitheiser eine Gegenleistung für den Verzicht auf eine Pensionskürzung abzuhandeln. Doch zum Einsatz der GdP gesellte sich auch politischer Druck. Dem Vernehmen nach gab es einen Wink von oben, und auf einmal stellte das Polizeipräsidium Westpfalz das Disziplinarverfahren wegen der angeblichen Flucht in die Öffentlichkeit ohne Gegenleistung und kommentarlos ein. Der RHEINPFALZ wurde das im Frühjahr bestätigt. Ebenfalls im Frühjahr lehnte das Oberverwaltungsgericht Koblenz den Einstieg in eine Berufung gegen das Urteil von Neustadt ab, die Leitheiser zu einem Zeitpunkt beantragt hatte, als ihm noch die Pensionskürzung drohte. Inzwischen ist die Frist, innerhalb dererer gegen den Beschluss von Koblenz Beschwerde hätte eingelegt werden können, abgelaufen. Somit hat das Urteil von Neustadt, wonach das Polizeipräsidium im Fall Leitheiser teilweise rechtswidrig handelte, nun Rechtskraft erlangt. Auch das zweite Disziplinarverfahren ist beendet, es wurde seither nicht wieder aufgenommen. Es folgten auch keine neuen.

Ist damit alles geklärt?
Der Konflikt zwischen dem Polizeipräsidium und Leitheiser ist nun tatsächlich zu Ende. Zu einem versöhnenden Gespräch ist es aber nicht gekommen. Es bleiben offene Fragen: Wird der Polizeispitzel für seine falsche Verdächtigung zur Verantwortung gezogen? Was war sein Motiv? Hat die Soko „Siciliano“, die illegalen Waffenhandel in der Westpfalz verfolgt, inzwischen die Richtigen dingfest gemacht? Welche Lehren zieht die Polizei aus dem Fall und welche die Politik?

Nach Dennes Eintritt in den Ruhestand und einer längeren Vakanz ging Hans Kästner (im Bild) als Polizeipräsident weiter gegen Le
Nach Dennes Eintritt in den Ruhestand und einer längeren Vakanz ging Hans Kästner (im Bild) als Polizeipräsident weiter gegen Leitheiser vor. Nach einem Wink von oben ließ er dann aber das letzte anhängige Disziplinarverfahren, das einer Befriedung im Wege stand, einstellen.
Alle Beteiligten haben oder hatten ihr Büro im Gebäude des Polizeipräsidiums in Kaiserslautern.
Alle Beteiligten haben oder hatten ihr Büro im Gebäude des Polizeipräsidiums in Kaiserslautern.
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