Kusel / Saarbrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Nach den Polizistenmorden drei Anklagen im Umfeld

Auf dieser Wiese bei Spiesen im Saarland wilderte Andreas S. im Jahr 2017. Davon ist die Staatsanwaltschaft Saarbrücken jetzt üb
Auf dieser Wiese bei Spiesen im Saarland wilderte Andreas S. im Jahr 2017. Davon ist die Staatsanwaltschaft Saarbrücken jetzt überzeugt.

Etliche wussten von seinen Umtrieben, viele ahnten, aber kaum jemand tat etwas. So konnte Andreas S. bis zur Tat von Kusel tun und lassen, was er wollte. Nach den Morden durchleuchtet eine Ermittlungsgruppe „Eiche“ das Umfeld von Andreas S. – mit ersten Ergebnissen.

Bald nach der Ermordung von zwei Polizisten bei Kusel wurde offenbar, dass die Tat eine lange Vorgeschichte hat. Die RHEINPFALZ beschrieb 18 Tage nach dem Doppelmord, dass Andreas S. jahrelang Straftaten beging, ohne Konsequenzen zu spüren. Nach den tödlichen Schüssen von Kusel haben Polizei und Staatsanwaltschaft im Saarland damit begonnen, die Taten im Umfeld zu verfolgen.

Zwischen Juni und November vergangenen Jahres stand Andreas S. vor dem Landgericht Kaiserslautern. Das Gericht war am Ende davon überzeugt, dass Andreas S. am 31. Januar bei Kusel zwei Polizeibeamte erschossen hatte. Es verurteilte ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

50 Ermittlungen im Umfeld von Andreas S.

Im Saarland ist nach den Morden eine gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) namens Eiche gebildet worden, die nach Angaben eines Polizisten rund 50 Ermittlungen im Umfeld von Andreas S. führt.

Drei dieser Ermittlungsverfahren haben inzwischen zu einer Anklage geführt, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken jetzt auf Anfrage mitteilte. Mit den Anklagen befassen sich die Amtsgerichte Merzig, Ottweiler und Neunkirchen.

Unerlaubter Waffenbesitz

In Merzig muss sich ein Mann verantworten. Ihm werfen die Strafverfolger vor, unerlaubt eine Schusswaffe besessen und „gegen die Aufbewahrungspflichten von Waffen und Munition“ verstoßen zu haben. Weitere Angaben macht die Staatsanwaltschaft hierzu nicht.

Im Prozess gegen Andreas S. war öfter die Rede von einem Verwandten, mit dem sich Andreas S. regelmäßig mittels Chatnachrichten austauschte. Mindestens einmal, so sagten Zeugen aus, seien die beiden nicht weit von Merzig nachts gemeinsam auf Jagd gewesen, mit zwei weiteren Personen. Und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem allen Beteiligten klar gewesen sei, dass Andreas S. keinen gültigen Jagdschein mehr hatte, also wilderte. Bei dieser Jagd sei eine erhebliche Zahl von Tieren, darunter auch Rehe, erlegt worden.

Mit Verwandtem mutmaßlich öfter gemeinsam illegal auf der Jagd

Es spricht einiges dafür, dass es sich bei dem in Merzig angeklagten Mann um die Person handelt, die mit Andreas S. mindestens einmal, mutmaßlich öfter und mutmaßlich illegal, jagte.

In einem weiteren Verfahren ist ein Mann vor dem Amtsgericht Ottweiler angeklagt. Dieser Person wirft die Staatsanwaltschaft vor, gegen eine Bestimmung des Waffengesetzes verstoßen zu haben. Im Gesetz heißt es an der Stelle, auf die die Strafverfolger von der Saar verweisen, dass „mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird“, wer entgegen anderer Bestimmungen eine Waffe „erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt“.

Gesetzeswidrig eine Waffe überlassen

Diese Anklage könnte aus einem anderen Verhandlungstag im Polizistenmordprozess resultieren. An jenem Tag sagten zwei Wildhändler aus, an die Andreas S. bis zuletzt regelmäßig große Mengen von Wild verkaufte – und zwar unmittelbar nach seinen nächtlichen Wilderer-Touren. Zuweilen hatte Andreas S. die Lieferung schon vom Ort der Wilderei aus angekündigt. Per Chatnachricht mit exakter Angabe der Anzahl der erlegten Tiere und Anmerkungen wie „Kopfschuss, wie immer“. Bei der Vernehmung dieser Zeugen wurde offenbar, dass mindestens einer der beiden Andreas S. eine Waffe überlassen hatte oder dieser ihm.

Die dritte Anklage betrifft Andreas S. selbst. Die Strafverfolger werfen ihm Jagdwilderei, versuchte gefährliche Körperverletzung, falsche Verdächtigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Nach Informationen dieser Zeitung geht es hier um einen Vorfall vom September 2017. Damals soll Andreas S. bei Spiesen gewildert und einen Jäger, der ihn stellen wollte, fast angefahren haben. Die RHEINPFALZ hatte diesen Fall im Februar 2022 aufgedeckt.

Vier Strafbefehle, sieben Verfahren eingestellt

In vier Ermittlungsverfahren gegen andere Personen hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit dem Ziel beantragt, dass die Betroffenen eine Geldstrafe zahlen. Sieben Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. In zig weiteren Fällen wird weiter ermittelt.

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