Trier / Freisen
Kirchengericht entscheidet: Missbrauchspfarrer verliert Priesterwürde
Der kirchliche Strafprozess dauerte fünfeinhalb Jahre. Jetzt befand das Gericht den früheren Pfarrer des „Missbrauchs von fünf Personen für schuldig“, teilte das Bistum Trier mit. Damit verurteilte das Kirchengericht ihn in allen angeklagten Fällen.
Neben den fünf Personen, die im Prozess als Opfer anerkannt wurden, habe der frühere Freisener Pfarrer „weitere Personen“ sexuell missbraucht. Diese Fälle hätten im Prozess nicht berücksichtigt werden können, weil sich staatliche Ermittlungen zu lange hinzogen oder weil Fristen überschritten waren.
Mehr als fünf Personen als Opfer des Priesters anerkannt
Laut Bistum können alle Opfer des Pfarrers, ob deren Fälle im Kirchenprozess eine Rolle spielten oder nicht, „finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids beantragen“. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sagte: „Was die Betroffenen durch diesen Priester erfahren haben, ist schreckliches Unrecht.“ Die lange Prozessdauer sei für sie zudem eine große Belastung gewesen.
Der Mann war 28 Jahre lang Pfarrer in dem Dorf im Nordsaarland an der Grenze zum Kreis Kusel – bis zum Jahr 2015. Der Staat hatte ihn im Februar abgeurteilt. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den damals 69 Jahre alten Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Das Gericht hielt den Mann für schuldig, 1997 einen damals 14 Jahre alten Messdiener sexuell genötigt zu haben. Nach Überzeugung des Gerichts hielt der Priester den Jungen im Pfarrhaus unter Anwendung von Gewalt fest und erzwang sexuelle Handlungen.
Immer wieder mit einzelnen Messdienern in Paar-Urlaub gefahren
In dem Prozess am Landgericht hatten Zeugen berichtet, dass der Pfarrer in Freisen quasi unantastbar war. Er habe sich immer wieder an männliche Jugendliche herangemacht, habe sie ins Pfarrhaus gerufen, sich dort an ihnen vergangen. Fast jedes Jahr sei er mit einem anderen Jugendlichen verreist und habe mit diesem im Doppelbett übernachtet. Ein Zeuge hatte von einer rund ein Jahr dauernden sexuellen Beziehung berichtet. Der Pfarrer hatte alles bestritten. Seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts scheiterte, die Strafe des weltlichen Gerichts ist damit rechtskräftig.
Anwalt: 60 Tage Zeit, um über Einspruch zu entscheiden
Der Entzug der Priesterwürde ist hingegen noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann gegen das Urteil des Kirchengerichts Einspruch bei der päpstlichen Behörde für die Glaubenslehre einlegen. Auf die Frage, ob er das tun wird, teilte sein Anwalt Christoph Lerg mit, dass ihm das 333 Seiten starke Urteil erst seit Montag vorliege. Er habe 60 Tage Zeit, um Berufung einzulegen und diese zu begründen. „Wir werden das Urteil in Ruhe prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden“, so Lerg.
Hier geht es zum Bericht über das Urteil des Landgerichts Saarbrücken.
