Missbrauchsprozess RHEINPFALZ Plus Artikel Messdiener als Opfer: Haftstrafe für Priester

Der angeklagte Pfarrer und sein Anwalt.
Der angeklagte Pfarrer und sein Anwalt.

Vor Angst schloss sich das Opfer stundenlang im Bad ein. Jetzt hat das Landgericht Saarbrücken den früheren katholischen Pfarrer von Freisen zu einer Haftstrafe von 20 Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Priester seit 1982 wiederholt sexuell übergriffig war.

Verhandelt wurde allerdings nur ein Fall aus dem Jahr 1997. Die anderen sind verjährt. 1997 hatte der Priester einen seiner Messdiener zum Abendessen und zur Übernachtung ins Pfarrhaus eingeladen. Gegen Mitternacht betrat der Pfarrer nach Überzeugung des Gerichts das Schlafzimmer, in dem der Messdiener nächtigte, und verging sich an dem damals 14-Jährigen sexuell. Dabei hielt er den Messdiener fest und übte immer mehr Kraft aus, um dessen Gegenwehr zu brechen. Irgendwann gelang es dem Jugendlichen, dem Priester ins Gesicht zu schlagen, worauf dieser seinen Griff überrascht löste. Diesen Moment nutzte der Messdiener, um sich zu befreien, in ein Badezimmer zu rennen und sich darin einzusperren. Aus Angst davor, dass sich die sexuelle Nötigung fortsetzen könnte, hielt der Jugendliche die Tür über Stunden verschlossen und rief aus dem Fenster um Hilfe, was aber in jener Nacht offenbar niemand hörte.

Am Nachmittag des nächsten Tages brachte der Pfarrer den Messdiener nach Hause zu seinen Eltern. Unmittelbar danach offenbarte sich der 14-Jährige seiner Mutter, etwas später seinem Vater. Die Familie behielt das Geschehen aber für sich.

Das Bistum Trier zeigte den Fall 21 Jahre später an, nachdem es ein innerkirchliches Verfahren gegen den Pfarrer eingeleitet hatte.

Opfer schildert Details und wirkt glaubwürdig

Das Gericht hielt die Darstellung des Opfers, heute selbst Priester, für glaubhaft und überzeugend. Die Aussage des Mannes sei durchzogen von unzähligen Details zum Ablauf jenes Tages. Auch habe er „das Kerngeschehen detailreich geschildert“, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch in der Gesamtschau sei die Aussage des Nebenklägers – er hatte sich nichtöffentlich und sehr ausführlich eingelassen – stimmig und überzeugend. Sie ähnele auch den Schilderungen anderer ehemaliger Messdiener, die dem Gericht berichtet hatten, dass der Angeklagte sich sexuell an ihnen vergangen hatte, sei es im Pfarrhaus oder im Urlaub zu zweit. Das Gericht verwies darauf, dass der Angeklagte einen anderen, inzwischen verjährten, Missbrauchsfall im Jahr 2006 bei der Polizei teilweise eingeräumt hatte.

Das Gericht blieb beim Strafmaß nach eigener Aussage im unteren Bereich des Möglichen, weil die Tat bald 25 Jahre zurückliege und weil nicht davon auszugehen sei, dass der Priester weitere Straftaten begeht.

Heftige Emotionen im Gerichtssaal

Knapp 50 Zuschauer verfolgten die Urteilsbegründung, darunter etliche Mitglieder der Opfervereinigung Missbit. Als das Urteil gefallen war, weinten sie und umarmten sich. Eine Frau, nach eigenen Angaben selbst Opfer, sagte, sie sei erleichtert, dass der Mann, der jahrzehntelang Missbrauch begangen habe, nun verurteilt sei. Auch der Nebenkläger, das Opfer von 1997, zeigte starke Emotionen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Das hätte bedeutet, dass der 69 Jahre alte Priester tatsächlich ins Gefängnis muss. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch verlangt. Der Priester selbst, den die Kirche noch nicht aus dem Priesterstand entlassen hat, bestritt in seinem Schlusswort die Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Nebenklage noch die Verteidigung haben entschieden, ob sie Revision einlegen. Das sagten sie auf Anfrage.

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