Pfalz Kaiserslautern: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Sparkassen-Vorstände ein

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Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat die Ermittlungen gegen die beiden Vorstände der Sparkasse Vorderpfalz, Uwe Geske und Klaus Steckmann, eingestellt. Das teilte die für Wirtschaftskriminalität zuständige Behörde gestern mit. Wie mehrfach berichtet, hatte in einem der RHEINPFALZ vorliegender Revisionsbericht der Sparkasse gestanden, dass der objektive Tatbestand der Untreue zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrags im Jahr 2013 erfüllt gewesen sein soll. Die damals minderjährige Tochter des zu diesem Zeitpunkt stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieds und CDU-Landtagsabgeordneten Axel Wilke hatte einen Vertrag über 100.000 Euro abgeschlossen. Wilke hat mittlerweile wie mehrfach berichtet die Summe beglichen. Die Staatsanwaltschaft teilt mit: „Den beiden Vorstandsmitgliedern war vorgeworfen worden, im Jahr 2013 einen Kredit an die damals noch minderjährige Tochter eines stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer (der Rechtsvorgängerin der Sparkasse Vorderpfalz) vergeben und dabei trotz Kenntnis von der Erforderlichkeit der Genehmigung des Familiengerichtes zum Vertragsschluss mit der Minderjährigen auf die Einholung der Genehmigung verzichtet zu haben. Insoweit stand im Raum, dass der Rückforderungsanspruch der Sparkasse Vorderpfalz in Höhe des bis zum Eintritt der Volljährigkeit verfügten Teilbetrages durch die Sparkasse nicht hätte geltend gemacht werden können.“ Zudem habe die Staatsanwaltschaft Ermittlungen dazu durchgeführt, ob die Kreditnehmerin in strafbarer Weise Sonderkonditionen erhalten habe. Dies wurde ebenfalls im internen Sparkassenbericht thematisiert. „Die Ermittlungen haben keine Beweise für eine strafbare Untreue zum Nachteil der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer erbracht. Untreue setzt die vorsätzliche Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht und die vorsätzliche Verursachung eines Vermögensnachteils voraus“, so die Staatsanwaltschaft. Zwar hätten die Beschuldigten im Hinblick auf die damals kurz bevorstehende Volljährigkeit der Kreditnehmerin bewusst auf die Einholung der Genehmigung des Familiengerichtes verzichtet. „Nach den durchgeführten Ermittlungen liegen jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beschuldigten den Eintritt einer Vermögensgefährdung oder gar eines Vermögensschadens der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer für möglich hielten“, so die Staatsanwaltschaft. Sprich, die Vorstände gingen nicht davon aus, dass die Tochter den Kredit nicht zurückzahlt oder ihre Eltern, die gebürgt haben, notfalls dafür nicht haften würden. „Hinsichtlich der eingeräumten Kreditkonditionen haben die durchgeführten Ermittlungen ergeben, dass hierdurch weder eine Vermögenbetreuungspflicht verletzt noch ein Schaden verursacht wurde“, so die Staatsanwaltschaft. Die RHEINPFALZ-Anfrage an die Sparkasse läuft. Statement von Tino Heinken, Leiter Vorstandsstab der Sparkasse Vorderpfalz: Bereits ein von uns beauftragtes externes Rechtsgutachten kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass bei der Vergabe des Organkredites nicht von einem strafbaren Verhalten auszugehen sei. Deshalb haben wir unseren Erwartungen entsprechend die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die unsere Einschätzung bestätigt, mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. (ccd)

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