Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Jahrhunderthochwasser: Ist die Pfalz ausreichend geschützt?

Experten sagen: Nicht nur große Wasserstraßen wie der Rhein sind ein Risiko, sondern zunehmend auch kleine und mittlere Flüsse,
Experten sagen: Nicht nur große Wasserstraßen wie der Rhein sind ein Risiko, sondern zunehmend auch kleine und mittlere Flüsse, an denen häufig näher gebaut wird.

Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal ist Hochwasserschutz eines der großen Themen. Die Pfalz ist nicht nur durch die Nähe zum Rhein gefährdet. Wenn Konzepte zum Schutz der Menschen umgesetzt werden sollen, stoßen Fachleute allerdings auf Widerstände.

134 Tote, mehr als 700 Verletzte sowie unzählige zerstörte Häuser, Brücken und Existenzen – die Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 war eine der schlimmsten Katastrophen in Rheinland-Pfalz der vergangenen Jahre. Wie sicher ist die Pfalz vor einem solchem Hochwasser? Und wo liegen die Herausforderungen für Schutzkonzepte in den Städten und Gemeinden? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Ist die Pfalz durch die Nähe zum Rhein besonders gefährdet?
„Ja, sie ist gefährdet, aber für das erwartbare Hochwasser sind wir am Rhein erst mal gut geschützt“, sagt Bauingenieur, Umwelt- und Raumplaner Peter Heiland, der in der Enquete-Kommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ des rheinland-pfälzischen Landtags sitzt. Mit der Darmstädter Firma „Infrastruktur & Umwelt“ berät er Kommunen und Länder zur Hochwasservorsorge. „In den vergangenen 20 bis 30 Jahren ist viel geschehen, um die Gefahren zu verringern.“ So sei ein Großteil der Rhein-Deiche bereits erheblich verbessert worden. Dennoch bringe der Klimawandel ein höheres Risiko für extreme Hochwasser mit, die schlimmer kommen könnten als bisher erwartet. „Dann können die Deiche überfluten oder versagen und die Gebiete dahinter gefährdet sein. Das sollte man wissen, wenn man in diesem Bereich lebt und baut“, sagt Heiland. Mithilfe von Gefahrenkarten (zum Beispiel unter hochwassermanagement.rlp-umwelt.de) könnten sich Anwohner informieren, in welchen Fällen ihr Haus von Hochwasser gefährdet wäre.

Wie sieht es im Rest der Pfalz aus?
Nicht nur der Rhein sei ein Risiko, sondern zunehmend auch kleine und mittlere Flüsse, an denen häufig näher gebaut werde, sagt Heiland. „Die Herausforderung sind hier örtliche Starkregenereignisse, die sich schwer vorhersagen lassen. Wenn die Wetterlage 50 Kilometer weiter östlich eintrifft als prognostiziert, kann sich das ganz anders auswirken.“ Wichtig sei für die Kommunen die jeweiligen Gefahrenlagen vor Ort zu analysieren, zu berücksichtigen und vorzusorgen.

Rheinland-Pfalz, Altenahr: eine völlig zerstörte Brücke über der Ahr nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021.
Rheinland-Pfalz, Altenahr: eine völlig zerstörte Brücke über der Ahr nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021.

Wie ist es um den Hochwasserschutz in den Städten und Gemeinden in der Pfalz bestellt?
Für den Hochwasserschutz ist in der Pfalz unter anderem die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd mit Sitz in Neustadt als Behörde des Landes zuständig. Zum einen unterstützt sie die Kommunen bei dem Erstellen der örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte. Auf der anderen Seite ist die Behörde auch für den Ausbau und Betrieb der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen am Rhein zuständig. Nach Angaben der SGD Süd haben in der Pfalz bislang circa 70 Kommunen ein Hochwasser- und Starkregenkonzept vorgelegt (Stand: Ende April). Dabei werden zunächst mögliche Problembereiche identifiziert und anschließend Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die SGD unterstützt die Gemeinden dabei vor Ort. Im Februar fand zum Beispiel eine Begehung eines Abschnitts des Glans bei Rutsweiler (Kreis Kusel) statt. Eine Erkenntnis: Mehrere Gartenhäuschen und Schuppen stehen zu nah am Glan in einem Überschwemmungsgebiet. Bei Hochwasser besteht die Gefahr, dass die Schuppen weggerissen werden und sich unter Brücken so verkeilen, dass das Wasser nicht weiter abfließen kann. Nun muss die Gemeinde zusammen mit den betroffenen Anwohnern Lösungen finden.

Bei rund 300 Pfälzer Kommunen sind die Konzepte laut SGD noch in Arbeit – eine Frist, bis wann diese fertig sein müssen, gibt es nicht.

Sind die rund 70 Kommunen in der Pfalz, die bereits ein Konzept haben, nun gegen schlimme Auswirkungen von Hochwasser gefeit?
Nicht zwingend, denn nur weil ein Konzept vorgelegt wurde, bedeutet das nicht, dass die erarbeiteten Maßnahmen für den Hochwasserschutz auch schon umgesetzt wurden. Dazu, wie weit die einzelnen Kommunen dabei sind, liegen der SGD nach eigenen Angaben keine Informationen vor. Eine Frist, bis wann die Konzepte umgesetzt sein müssen, gebe es nicht.

Wo liegen die Herausforderungen bei der Planung und Umsetzung der Konzepte?
„Bei der Erstellung der Konzepte gibt es – das ist auch Voraussetzung für die 90-prozentige-Förderung durch das Land – umfangreiche Bürgerbeteiligungsprozesse, die bewältigt werden müssen. Das dauert“, erklärt SGD-Präsident Hannes Kopf. Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen an ein solches Konzept müssten die Kommunen zudem auf externe Dienstleister wie Ingenieurbüros zurückgreifen. „Die sind häufig stark ausgelastet“, so Kopf. Heiland sieht allerdings noch andere Probleme. Häufig werde die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen vor Ort zwar erkannt, bei der Umsetzung täten sich Eigentümer und Lokalpolitik aber oft schwer. „Wir hören dann von Bürgermeistern: ,Das kriege ich hier nicht durch, damit kann ich keine Wählerstimmen gewinnen.’ So kommen wir natürlich nicht weiter.“ Eine Interessensgruppe, die häufig von Maßnahmen betroffen ist, seien die Landwirte – zum Beispiel, wenn Rückhalteräume oder natürliche Uferbereiche auf deren Feldern realisiert werden sollen. „Das Verständnis ist meist da. Bei der Umsetzung ist die Begeisterung dann nicht so groß – was verständlich ist, da geht es ihnen ja um Wirtschaftlichkeit und Existenz“ , so Heiland.

Hochwasser am Parkplatz Unkenfunk in Germersheim im Juli 2021.
Hochwasser am Parkplatz Unkenfunk in Germersheim im Juli 2021.

Ist die Pfalz bei einem Extremhochwasser am Rhein schon ausreichend geschützt?
Für den Ausbau und den Betrieb der öffentlichen Hochwasserschutzanlagen am Rhein ist in der Pfalz die SGD Süd zuständig. Bei einem „Extremhochwasser“ handele es sich um ein Phänomen mit niedriger Wahrscheinlichkeit, also seltener als alle 200 Jahre, erläutert die Behörde und betont: „Auch die Rheindeiche sind auf ein solches Extremhochwasser nicht ausgelegt.“ Das bestätigt auch Heiland: „Einen vollständigen Schutz vor Hochwasser gibt es nicht.“ Umso wichtiger sei es, dass sich nicht nur Bund und Land, sondern auch Kommunen und betroffene Anwohner vorab über Vorsorgemaßnahmen für den Fall der Fälle informieren, sich regelmäßig vorbereiten und üben. Mit dem Fortgang der Baumaßnahmen am Rhein zeigt sich SGD-Chef Kopf zufrieden. „Da liegt Rheinland-Pfalz richtig gut – auch im Bereich der SGD Süd.“ Von den circa 113 Kilometern Rheinhauptdeich zwischen der französischen Grenze und Worms müssten aktuell noch Arbeiten auf einer Strecke von rund 5,7 Kilometern fertiggestellt werden.

Wie sehen die Zeitpläne für die noch offenen Bereiche aus?
Zunächst: Eine Frist, bis wann die Arbeiten abgeschlossen sein müssen, gibt es nicht. Wie schnell die Bauvorhaben umgesetzt werden können, „hängt letztlich auch vom Abschluss der erforderlichen Genehmigungsverfahren und eventuellen Klagen gegen die Maßnahmen ab“, teilt die SGD mit. Am Abschnitt bei Germersheim (0,4 Kilometer) wurde mit der Umsetzung bereits begonnen – zu einem möglichen Ende macht die SGD keine Angabe. Der Abschnitt am Neuen Hafen in Speyer (1,4 Kilometer) soll bis 2026 fertig sein. Weil gegen die angedachten Maßnahmen am Abschnitt Waldsee/Altrip/Neuhofen (1,3 Kilometer) geklagt wurde, muss der Plan nun nachjustiert werden. Die eigentliche Bauzeit werde auf rund sieben Jahre geschätzt. Auch bei Petersau-Bannen bei Frankenthal (1,3 Kilometer) läuft das Planungsverfahren noch. Die Bauzeit soll dann drei Jahre dauern. Für den Deich bei Otterstadt (1,3 Kilometer) gibt es noch keinen konkreten Zeitplan. Derzeit wartet die SGD auf eine Begründung der Klage, die hiesige Landwirte gegen die Pläne angestrengt haben. Nach deren Eingang werde die SGD üblicherweise durch das Gericht zur Stellungnahme aufgefordert. „Im Anschluss wird das Gericht einen Verhandlungstermin festsetzen und entscheiden“, teilt die Behörde mit.

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