Pfalz Ins Gleisbett gestoßen: 18-jährige Zweibrückerin wegen versuchten Totschlags angeklagt

Am Zweibrücker Bahnhof soll die 18-Jährige ihre ein Jahr ältere Bekannte ins Gleisbett gestoßen haben. Archivfoto: Moschel
Am Zweibrücker Bahnhof soll die 18-Jährige ihre ein Jahr ältere Bekannte ins Gleisbett gestoßen haben. Archivfoto: Moschel

Die 18-jährige Zweibrückerin, die Anfang April eine Bekannte am Zweibrücker Bahnhof ins Gleisbett gestoßen haben soll, wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie muss sich vor der Jugendkammer des Zweibrücker Landgerichts verantworten. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mit. Der jungen Frau wird vorgeworfen, am 6. April gegen 10 Uhr eine 19 Jahre alte Bekannte auf dem Bahnsteig angegriffen zu haben. Obwohl sie wahrgenommen habe, dass ein Zug in den Bahnhof einfährt, habe sie die 19-Jährige zum Bahnsteigrand gedrückt und in Tötungsabsicht auf die Gleise gestoßen, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Geschädigten sei es gelungen, aus dem Gleisbett zu klettern.

Staatsanwaltschaft geht von verminderter Schuldfähigkeit aus

Auf dem Bahnsteig sei sie dann erneut von der Zweibrückerin attackiert und so fest gegen den Oberkörper gestoßen worden, dass die Frau erneut ins Gleisbett fiel. „Während des Geschehens äußerte die 18-Jährige mehrfach, sie werde die Geschädigte umbringen“, so die Staatsanwaltschaft weiter. Eine Bahnreisende kletterte ins Gleisbett und half der 19-Jährigen zurück auf den Bahnsteig, ehe der Zug einrollte – der Zugführer hatte die Situation bemerkt und die Geschwindigkeit reduziert. Die 19-Jährige erlitt durch die Angriffe mehrere Kratzwunden und Blutergüsse. Im Anschluss stiegen die beiden Frauen in denselben Zug in Richtung Saarland. Wie berichtet, ging dort der Streit weiter. Zeugen schritten ein und trennten die Streithähne. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass vorherige Streitereien der beiden Auslöser der Auseinandersetzung waren. Die jungen Frauen sollen am Abend zuvor noch gemeinsam in der Stadt unterwegs gewesen sein.

18-Jährige weiter in Untersuchungshaft

Die 18-Jährige muss sich nun vor der Jugendkammer des Zweibrücker Landgerichts verantworten. Da die junge Frau zur Tatzeit stark alkoholisiert war, geht die Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus. Sie sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

x