Pfalz Informationsfreiheit: Kein Anspruch auf Herausgabe früherer Abituraufgaben
Trotz des 2016 in Kraft getretenen Transparenzgesetzes ist das rheinland-pfälzische Bildungsministerium nicht verpflichtet, interessierten Eltern und Schülern die Fragen von Abiturprüfungen aus früheren Jahren zugänglich zu machen. Diese sagte der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Dieter Kugelmann, in Mainz.
Eine Mutter hatte vom Ministerium die Herausgabe früherer Aufgaben ab dem Jahr 2008 gefordert, damit sich der Sohn auf seine Abiturprüfung vorbereiten könne. Das Ministerium lehnte dies ab mit der Begründung, die Prüfungsfragen könnten eventuell noch einmal verwendet werden. Kugelmann schloss sich dieser Rechtsauffassung an.
Beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit sind nach dessen Angaben 2018 rund 180 Anfragen und Beschwerden eingegangen, 40 mehr als im Jahr zuvor. Das Transparenzgesetz begründet weitgehende Rechte der Bürger auf Informationen. Verpflichtet dazu sind Ministerien und Behörden des Landes sowie die Kommunen. Das Gesetz zieht aber auch Grenzen der Informationspflicht. Im Konfliktfall soll der Landesbeauftragte vermitteln.