Kusel
Illegale Entsorgung von Erde hat Konsequenzen für Landwirt
„Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam.“ Dieses Sprichwort beschreibt für viele Menschen nur zu gut, wie zäh und langwierig Verwaltungsverfahren hierzulande meist ablaufen. Vorschriften, Gesetze und formale Abläufe müssen eben eingehalten werden. Alles muss seine Richtigkeit haben. Aber in dem Sprichwort steckt noch eine zweite Bedeutung: Auch wenn die Mühlen langsam mahlen, so mahlen sie eben doch. Langsam und zuverlässig gelangt man meistens zu einem Ergebnis. Im nachfolgenden Fall aus dem Kreis Kusel lässt sich dies gut veranschaulichen. Schließlich dauerte es fast anderthalb Jahre, bis alle Antworten zu dieser Recherche vorlagen.
2000 Kubikmeter Erde
Im November 2023 erfuhr die RHEINPFALZ während der Recherchen zu einem Artikel über illegale Erdablagerungen im Kreis Kaiserslautern von einem Vorfall aus dem benachbarten Kreis Kusel. Eine Baufirma soll dort große Mengen Erdaushub entsorgt haben – genauer gesagt auf den Flächen eines befreundeten Landwirts. Das alles sei ohne Genehmigung abgelaufen, lautete der damalige Vorwurf eines Tippgebers. Die RHEINPFALZ hatte die Kuseler Kreisverwaltung bereits im November 2023 um eine Stellungnahme gebeten. Diese bestätigte den Hinweis. Es handele sich um 2000 Kubikmeter Material, das abgeladen wurde und für das nach Bekanntwerden des Falls nachträglich ein Antrag auf eine naturschutzrechtliche Genehmigung gestellt worden sei.
Lange herrschte in der Sache Funkstille, bis sich im September 2024 ein anonymer Leserbriefschreiber per E-Mail bei der Redaktion in Kusel meldete. Tagelang seien Lastwagen durch seinen Heimatort im Kreis Kusel gerollt, schrieb die Person. Die abgekippte Erde sei deutlich sichtbar gewesen. Er wolle gerne wissen, wie es in der Sache nun weiter gehe. Die RHEINPFALZ hakte hierzu bei der Kreisverwaltung in Kusel nach und erhielt einige interessante Antworten.
Die Erde muss weg
Denn die Auffüllungen im Herbst 2023 erfolgten illegal und müssen nun wieder rückgängig gemacht werden, wie die Kreisverwaltung auf Anfrage mitteilt. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens habe die Kreisverwaltung Stellungnahmen der SGD Süd sowie des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück angefordert. Die Untersuchung habe letztlich ergeben, dass der Einbau des Materials nicht zulässig sei. Die Kreisverwaltung schreibt: „Zum einen widerspricht die physikalische Eigenschaft des Auffüllmaterials dem bodenschutzrechtlichen Grundsatz ’Gleiches zu Gleichem’, zum anderen weist das Auffüllmaterial zu hohe Schadstoffkonzentrationen auf.“ Die untersuchten Proben des Materials hätten erhöhte Werte bei den Schwermetallen Chrom und Nickel aufgezeigt und lägen somit über den Vorgaben für eine landwirtschaftliche Folgenutzung. Der Grundsatz „Gleiches zu Gleichem“ bedeutet außerdem, dass nur Erde auf Flächen abgekippt werden darf, die in ihrer Art und Beschaffenheit dem ursprünglichen Boden entspricht.
Die RHEINPFALZ hat den Landwirt sowie die Baufirma, die im Verdacht stehen, die Erde unerlaubt auf den Flächen abgekippt zu haben, schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Beide Seiten ließen die Anfrage unbeantwortet.
Für den Landwirt dürfte die Entscheidung der Kreisverwaltung teuer werden. Denn er wurde nun angewiesen, die abgekippte Erde entweder auf einer Deponie zu entsorgen oder aber die betroffene Fläche zu versiegeln. Letzteres strebt er offenbar an, wie die Kreisverwaltung schreibt. Für den Bau einer Halle sei bei der unteren Bauaufsichtsbehörde inzwischen eine Bauvoranfrage eingereicht worden. Diese befinde sich derzeit noch in Bearbeitung.
Beliebte Entsorgungspraxis
Der Fall wirft darüber hinaus ein Licht auf eine gängige Praxis im Baugewerbe. Denn dass Erdaushub von Baustellen auf Äckern und Wiesen von Landwirten landet, kommt in der Pfalz häufig vor. „Nach unserem Kenntnisstand sind baurechtliche Genehmigungen für Aufschüttungen und Abgrabungen keine Seltenheit“, schreibt die SGD Süd hierzu auf Anfrage. Verwerflich ist die Sache im Grundsatz nicht. Denn wo gebaut wird, fällt in der Regel überschüssiger Erdaushub an. Und Landwirte verfügen über große Flächen, auf denen Erdaushub, der nicht gebraucht wird, einfach und kostengünstig abgekippt werden kann. Für alle Beteiligten ist dies zumeist ein gutes Geschäft. Die Baufirma kann die Erde sehr günstig entsorgen und spart sich zum Beispiel die Kosten für eine Lagerung auf der Deponie oder anderen Flächen. Der Landwirt profitiert wiederum durch eine Kippgebühr, die er für die Erde verlangt. Dennoch gibt es für diesen Vorgang genaue Regeln, an die sich die Entsorger halten müssen. So sind etwa Flächen im Wald, in Wasserschutzgebieten oder Naturschutzgebieten tabu. Zudem gelten Vorschriften, welche Materialien abgekippt werden dürfen und welche Schadstoffgrenzen eingehalten werden müssen.