Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Hohe Mieten in Pfälzer Städten: So will das Land jetzt gegensteuern

Bauen, Bauen, Bauen: So will das Land für ein besseres und günstigeres Wohnangebot sorgen.
Bauen, Bauen, Bauen: So will das Land für ein besseres und günstigeres Wohnangebot sorgen.

Drei Pfälzer Städte gelten ab sofort als angespannte Wohnungsmärkte. Aus Sicht der Landesregierung sind Mieten dort zu hoch und Wohnraum besonders knapp. Was Mieter erwarten können – oder auch nicht.

Was sind angespannte Wohnungsmärkte?
Die alte Bundesregierung hat noch im vergangenen Jahr das Baugesetzbuch (BauGB) um den Paragrafen 201a erweitert. Einen Wohnungsmarkt bezeichnet das Baugesetz seitdem als angespannt, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.“ Die Länder können per Verordnung definieren, wann dieser Fall für Städte und Landkreise eintritt.

Wie definiert sie Rheinland-Pfalz?
Die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht die Wohnraumversorgung gefährdet, wenn in einer Kommune oder Landkreis folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens, die Mietbelastung ist um 20 Prozent höher als im Bundesdurchschnitt. Das bedeutet, die Menschen in einer Stadt oder einem Landkreis müssen im Schnitt 20 Prozent mehr von ihrem monatlichen Einkommen für Miete ausgeben als in anderen deutschen Städten. Und zweitens, wenn die Leerstandsquote in einer Stadt oder einem Landkreis unter vier Prozent liegt. Also das Angebot an leeren und somit frei verfügbaren Wohnungen besonders knapp ist.

Welche Städte sind betroffen?
Zu den angespannten Wohnungsmärkten in der Pfalz zählen die Städte Ludwigshafen, Landau und Speyer. Dort ist die Mietbelastung auf die Einkommen der Einwohner besonders hoch und gleichzeitig gibt es kaum frei verfügbare Wohnungen. Weitere Städte in Rheinland-Pfalz sind zudem Mainz und Trier.

Was können die Städte jetzt tun?
Wird eine Stadt oder ein Landkreis zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt, ermöglicht das Baugesetz den Kommunen in den Immobilienmarkt einzugreifen. Eine Stadt kann bei brachliegenden Grundstücken zum Beispiel ein Baugebot aussprechen. Das heißt: Die Stadt verpflichtet den Eigentümer, auf einem bisher brachliegenden Grundstück Wohnhäuser zu bauen. Folgt der Eigentümer dieser Anordnung nicht, kann er sogar enteignet werden. Die Gemeinde kann außerdem auch ein Vorkaufsrecht auf unbebaute Grundstücke begründen, wenn diese verkauft werden sollen. Dann kann sie vor allen anderen Interessenten das Grundstück kaufen und bebauen. So soll vermieden werden, dass Bodenspekulation betrieben wird. Des Weiteren dürfen die Städte in Zukunft auch dort Wohnungen bauen, wo es der Bebauungsplan eigentlich nicht vorsieht. Alle drei Regelungen dürfen laut Gesetz bis zum 31. Dezember 2026 angewendet werden.

Wird die Miete in den Städten in Zukunft so sinken?
Kurzfristig werden die mancherorts stark gestiegenen Mietpreise trotzdem nicht zu senken sein. Das Gesetz ist vielmehr darauf angelegt, dass die Städte in Zukunft selbst steuernd am Immobilienmarkt eingreifen und günstige Mietwohnungen bauen, wo es andere Investoren vielleicht nicht getan hätten. Das Finanzministerium erhofft sich auf RHEINPFALZ-Anfrage, „wichtige Impulse für die Mobilisierung von Bauland und für die Schaffung neuen, insbesondere bezahlbaren Wohnraums zu setzen.“ Es geht also vor allem darum, neue Wohnungen zu bauen und durch mehr Angebot den Markt zu entlasten.

Wie viele neue Wohnungen können durch diese Regelung entstehen?
Dazu gibt es keine aktuellen Berechnungen. Weder das Land noch die betroffenen Pfälzer Städte konnten auf RHEINPFALZ-Anfrage sagen, wie hoch das mögliche Baupotenzial durch das Gesetz ist. Lediglich die Stadt Speyer teilte mit, dass sie noch bis Ende Juni in der Erhebungs- beziehungsweise Prüfungsphase sei.

Was sagen Experten zu der Verordnung?
Die Stadtverwaltung in Landau nennt die Verordnung der Landesregierung ein „wichtiges politisches Signal“, das die städtische Position beim Wohnungsbau stärken würde. Gleichzeitig betont sie jedoch auch: „Alle diese Instrumente sind nicht neu und es gibt aktuell auch keinen konkreten Fall, in dem uns diese Instrumente bei einem Projekt weitergeholfen hätten, um eine gute Lösung für Landau zu finden.“ Der Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied beim rheinland-pfälzischen Mieterbund, Willibrord Zunker, wird noch deutlicher. Er bezeichnet die neue Verordnung der Landesregierung als „stumpfes Schwert“. Die Regeln würden sich zu sehr auf Einzelfälle beziehen. Viel mehr – dringend benötigter – Wohnraum entstehe durch sie nicht.

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