Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Handy zum Einschüchtern: Wie Jugendliche im Zug für Unbehagen sorgen

Einschüchterung mit der Handykamera: Es passiert schnell, dass Menschen verunsichert werden.
Einschüchterung mit der Handykamera: Es passiert schnell, dass Menschen verunsichert werden.

Jugendliche provozieren und beleidigen in einem Regionalexpress in der Pfalz Bahnreisende und filmen deren Reaktionen mit einer Handykamera. Dürfen sie das?

Wie schnell die Stimmung kippen kann, haben die Fahrgäste eines Regionalexpresses am Montagmorgen auf der Strecke zwischen Neustadt und Ludwigshafen erleben können: Zwei Jugendliche provozieren und beleidigen die im Abteil stehenden Fahrgäste und filmen deren Reaktionen auf das freche Verhalten. Einige Reisende verbitten sich, gefilmt zu werden („Das darfst du nicht, das ist Datenschutz“), andere holen ihrerseits das Handy aus der Tasche und „filmen zurück“.

Die beiden Jugendlichen lösen mit ihrer Handy-Filmerei bei vielen Reisenden Unbehagen aus. Wer will schon auf einem TikTok-Video im Netz landen? Doch darf man andere Menschen im Zug überhaupt filmen? Und: Darf man diese Filmchen dann ins Internet stellen?

Die Antwort, die Ines Bayer gibt, ist eindeutig: „Nein.“ Sie ist Sprecherin des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz und erklärt, warum es sich verbietet, Fahrgäste im Zug zu fotografieren oder zu filmen: „Für die Anfertigung und die Verwendung von Fotos und Videos von Personen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich eine Einwilligung der Abgebildeten oder eine Rechtsgrundlage notwendig, die die Anfertigung des Bildes oder des Videos erlaubt.“

Dies war im RE 1 am Montag eindeutig nicht der Fall, wie die Autorin des Textes aus eigenem Erleben weiß.

Keine Filmchen in der Bahn

Neben der Datenschutz-Grundverordnung verböten weitere Gesetze die Anfertigung und Verbreitung von Fotos oder Videos, sagt Bayer, und zwar Paragraf 33 des Kunsturhebergesetzes und Paragraf 201a des Strafgesetzbuches. Diese regeln das „Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie“ und die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“.

Kurzum: Die Aufnahmen dürfen nicht gemacht werden, und sie dürfen auch nicht ins Netz gestellt werden.

Doch dürfen Fahrgäste im Zug „zurückfilmen“, wenn sie gefilmt oder angepöbelt werden? Die Antwort der Datenschützerin fällt differenziert aus: „Das Filmen einer eindeutigen Straftat zu Zwecken der Beweissicherung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht in der Regel zulässig“, sagt Ines Bayer. Schwierig werde es jedoch bei der Frage, ab welchem Eskalationszeitpunkt die Kamera angemacht werden dürfe. „Eher nicht gefilmt werden dürfen bloße Lappalien, geschweige denn Verhaltensweisen, die einfach als unnormal oder störend empfunden werden – beispielsweise das Verhalten betrunkener Personen.“ Es könne aber in der Praxis schwierig sein, abzuschätzen, wann ein bloßer Streit in eine ernstere Situation kippe. Denn: „Dem Filmen eindeutiger Straftaten wie zum Beispiel gewalttätiger Übergriffe steht das Datenschutzrecht nicht im Weg.“

Straftaten filmen, ist erlaubt

Aber selbst wenn jemand eine Straftat filmt, dürfe er die Aufnahmen nicht einfach weitergeben, betont Bayer: „Eine Übergabe an die Polizeibehörden zu Zwecken der Strafverfolgung ist in der Regel zulässig. Das Veröffentlichen der Aufnahmen im Internet ist jedoch grundsätzlich nicht gestattet.“

Im Büro von Dieter Kugelmann, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, gehen regelmäßig Fragen und Beschwerden über die Anfertigung und die Veröffentlichung von Fotos und Videos von Personen ein, oft sind es allgemeine Fragen. Strafrechtlich relevante Dinge fallen in die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Vom Polizeipräsidium Ludwigshafen heißt es, Anzeigen zu diesem Thema seien eher Einzelfälle.

Nicht nur die Handy-Filmerei schüchtert ein

Nachtrag zu dem Vorfall im Regionalexpress: Es ist nicht nur so, dass die Fahrgäste durch die Handy-Filmerei der Jugendlichen eingeschüchtert wurden. Einer der Fahrgäste, der zuvor etwas gesagt hatte, („Jungs, das ist nicht lustig ...“) fühlte sich durch das Gefilme und die Gesten der Jugendlichen derart bedroht, dass er seine Sorge auf ein Blatt Papier schrieb: „Ich habe Angst, die Jungs werden auf mich losgehen.“ Den Zettel hielt er Mitreisenden hin. Und zwar so, dass die jungen Männer die Worte nicht lesen und auch nicht abfilmen konnten.

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