Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Höchststrafe für Polizistenmörder: Er hat sie verdient

Andreas S. (rechts) mit seinem Anwalt Leonard Kaiser.
Andreas S. (rechts) mit seinem Anwalt Leonard Kaiser.

Brutal, mitleidlos, aus nichtigem Anlass erschoss Andreas S. im Januar zwei Polizisten bei Kusel. Er sah seine Schuld nicht ein. Dafür hat er die schärfste Strafe verdient und bekommen, die der Rechtsstaat vorhält.

Bei dem Mörder von Kusel handelt es sich um eine Person, die sich über alle und über alles stellt. Das hat er im Prozess bewiesen. Und in seinem Leben davor. Schon als Kind hat er sich über Regeln und Gesetze hinweggesetzt, Tiere zum Schießvergnügen abgeknallt. Das Jagen war ihm alles. Der Jagd ordnete er alles unter. Für sie verließ er die schiefe Bahn nie wieder. Wenn sie ihm den Jagdschein abnahmen, egal, er machte einfach weiter. Wenn sie ihm seine Waffen abnahmen, egal, gab er sie pro forma seiner Frau – und schoss weiter.

An dieser Stelle finden Sie ein Video via Glomex.

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So wie er im Wald herrschte, so herrschte er auch in seiner Firma: nach Belieben und jenseits des Erlaubten. Die krumme Tour machte sich für ihn sogar bezahlt: Trotz hoher Schulden schwamm er in Geld. Das hat er vor Gericht selbst gesagt.

Andreas S. kam immer durch. Bis jetzt. Das Landgericht Kaiserslautern stoppt ihn endlich und sperrt ihn hinter Schloss und Riegel, für sehr lange Zeit, vielleicht bis er gebrechlich wird.

Das harte Urteil ist ein wichtiges Signal an die Angehörigen der erschossenen jungen Menschen in Uniform, an deren Freunde, Kollegen und an die gesamte Öffentlichkeit: Mit einer solch gewissenlosen Tat darf keiner durchkommen. Auch nicht der oberschlaue S. aus dem Saarland.

Es ist wichtig und richtig, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt und damit die Gesellschaft vor diesem Mann schützt. Weil er sich vor Gericht rechthaberisch, ohne Einsicht, ohne Reue, ohne Mitgefühl gezeigt hat, ist zu erwarten, dass er hochgefährlich bleibt. Er hat es bewiesen, als er aus dem Gerichtssaal und aus der Untersuchungshaft heraus wichtige Zeugen einschüchterte und bedrohte.

Das Urteil resultiert in seiner Klarheit aus einem sauberen rechtsstaatlichen Verfahren. Am Anfang standen hervorragende Ermittlungen. Es beeindruckt, was die Kriminalisten alles herausgefunden und entdeckt hatten: Aufzeichnungen der Schüsse, exakte Bewegungsdaten für die Flucht, sämtliche Kugeln bis auf eine. So konnte eine 3D-Rekonstruktion der Tat erstellt werden, die nach Angaben derer, die sie gesehen haben, einzigartig ist.

Die Staatsanwaltschaft arbeitete präzise, mit hohem Tempo, hatte die Anklage schon 13 Wochen nach der Tat fertig. Sechs Wochen später begann der Prozess. Unverzüglich.

Das Gericht ist dann großzügig und sorgfältig auf fast alle Anliegen des Hauptangeklagten und seiner Verteidiger eingegangen. Für viele Beobachter war das schwer zu ertragen. Aber es brachte eine wichtige Erkenntnis: Es wurde nichts gefunden, das den Hauptangeklagten entlastet, weil es nichts Entlastendes gibt. Da nichts unbeachtet blieb, wiegt dieses Nichts sehr negativ für den Täter.

Der Prozess hat, obwohl das nicht seine Aufgabe war, nebenbei staatliches Versagen offengelegt. Seit mindestens fünf Jahren ist im Saarland und Teilen der Pfalz bekannt, dass Andreas S. sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt, in den Wäldern schaltet und waltet wie er will. Polizei, Staatsanwaltschaft, Jagdbehörden haben’s gewusst, haben weggesehen, geschlampt, vertuscht. Mit großer Nachlässigkeit, zuweilen Blindheit ließen sie ihm alles durchgehen.

Die Politik hat bisher keines der Versäumnisse aufgeklärt oder gar aufgearbeitet. Nach dem Urteil muss diese Arbeit endlich beginnen: Das ist die Politik im Saarland, in Rheinland-Pfalz und im Bund den getöteten Polizeibeamten schuldig. Die Politik muss dafür sorgen, dass Vorschriften und Gesetze im Bereich des Jagd- und Waffenrechts sofort vollzogen werden. Bei Fehlverhalten kann es künftig keinen Ermessensspielraum mehr geben. Lücken müssen beseitigt und zahlreiche Vorschriften nachgeschärft werden.

Alle Artikel über den Prozess, weitere Texte zu den Hintergründen, Videos von den Orten der Wilderei und Fotos sind im RHEINPFALZ-Blog zu finden.

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