Saarland RHEINPFALZ Plus Artikel Geschäftspartner von Andreas S. wegen Waffendelikten verurteilt

Die beiden Männer wurden verurteilt, weil sie gegen das Waffengesetz verstoßen hatten. Der Jüngere hatte zugegeben, bei einer Ja
Die beiden Männer wurden verurteilt, weil sie gegen das Waffengesetz verstoßen hatten. Der Jüngere hatte zugegeben, bei einer Jagd im Landkreis St. Wendel ein Nachtsichtgerät mit Montagevorrichtung für Schusswaffen eingesetzt zu haben. Das Foto zeigt einen Wald bei St. Wendel.

Gerichte im Saarland haben zwei weitere Bekannte des Polizistenmörders von Kusel bestraft. Eigentlich müsste zumindest einer der beiden nun seinen Jagdschein verlieren. Doch im Saarland haben die Waffenbehörden in der Vergangenheit nicht immer getan, was zu tun ist.

Zwei langjährige Geschäftspartner des Polizistenmörders von Kusel sind im Saarland zu Geldstrafen verurteilt worden. Andreas S. hatte die Beute seiner nächtlichen Wilderertouren häufig an die beiden Männer verkauft und in den Wochen vor dem Doppelmord von Kusel viele Chatnachrichten mit beiden ausgetauscht.

Die beiden Männer standen allerdings nicht wegen Komplizenschaft vor Gericht. Vielmehr hatte sich im Prozess gegen Andreas S. am Landgericht Kaiserslautern, nebenbei gezeigt, dass die beiden Männer es mit dem Waffengesetz nicht immer genau nahmen. Das ergab sich aus den Chatnachrichten, die sie mit Andreas S. ausgetauscht hatten, und aus Aussagen von Zeugen. Die beiden hatten auch selbst im Mordprozess ausgesagt.

Sonderkommission ermittelt in 50 Fällen

Im Saarland hat die Kriminalpolizei nach den Morden von Kusel eine Sonderkommission namens Eiche gebildet, die im Umfeld von Andreas S. rund 50 Ermittlungsverfahren aufnahm, unter anderen gegen die beiden Männer aus dem Nordsaarland. Die Soko „Eiche“ ermittelte zu beiden jeweils einen konkreten Verstoß gegen das Waffenrecht. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage und im Winter kam es zu zwei Gerichtsverhandlungen.

Das Amtsgericht Neunkirchen verurteilte den Jüngeren der beiden Männer zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Es verhängte 90 Tagessätze. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte am 18. März 2021 auf einer Jagd in der Umgebung von Freisen im Landkreis St. Wendel ein Nachtsichtgerät mit Montagevorrichtung für Schusswaffen eingesetzt hatte. Der Angeklagte gestand dies. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Mindestens 60 Tagessätze: Jagdschein in aller Regel weg

Wie die Staatsanwaltschaft des Saarlandes auf Anfrage mitteilte, meldete sie den Vorwurf gegen den jungen Jäger schon bei Erhebung der Anklage der zuständigen Waffenbehörde bei der Kreisverwaltung St. Wendel. Eine solche Meldung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, erfolgte in der Vergangenheit aber nicht immer. Wenn ein Beschuldigter zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird, muss die Waffenbehörde in aller Regel davon ausgehen, dass der Betreffende unzuverlässig ist. Die Waffenbehörde erklärt dann den Jagdschein und die Waffenbesitzkarte des Verurteilten für ungültig und entzieht ihm beide Dokumente. In der Folge muss der Betreffende seine Waffen abgeben. Bei schwerem Verdacht kann die Waffenbehörde Jagdschein und Waffen auch unmittelbar nach Eingang der staatsanwaltlichen Meldung entziehen.

Wie die RHEINPFALZ herausfand, versäumten es Waffenbehörden im Saarland in der Vergangenheit wiederholt, Personen Jagdschein und Waffen zu entziehen, die zu einer Geldstrafe von 60 oder mehr Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. In anderen Fällen wurde die Waffenbehörde erst mit großem zeitlichen Verzug oder geringer Hartnäckigkeit tätig.

Die RHEINPFALZ hat sich beim Landkreis St. Wendel erkundigt, ob und wie sie nach dem Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen gegen den Nordsaarländer tätig wurde. Die Antwort steht noch aus.

40 Tagessätze für den Älteren

Der Ältere der beiden Männer aus dem Nordsaarland und enger Geschäftspartner von Andreas S. musste sich am 31. Januar dieses Jahres der Hauptverhandlung am Amtsgericht Ottweiler (Landkreis Neunkirchen) stellen. Auch ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, durch den Einsatz eines bestimmten Nachtsichtgeräts gegen das Waffenrecht verstoßen zu haben. Das Amtsgericht Ottweiler verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 1200 Euro. Es verhängte 40 Tagessätze zu je 30 Euro. Auch dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Auch im Fall des älteren der beiden miteinander verwandten Jäger meldete die Staatsanwaltschaft die Anklage an die Waffenbehörde des Landkreises St. Wendel. In seinem Fall ist der Entzug von Jagdschein und Waffen nicht zwingend geboten. Der Behörde bleibt ein Ermessensspielraum.

Strafbefehle für Ehefrau und engen Freund

Mit den beiden Männern aus dem Nordsaarland sind inzwischen vier Personen aus dem Umfeld von Andreas S. bestraft worden. Ein ehemals enger Jagdfreund aus dem Saarpfalz-Kreis hatte einen Strafbefehl über 80 Tagessätze zu je 50 Euro Verstoßes gegen das Waffengesetz akzeptiert. Der Mann hatte auch zugegeben, seinem damaligen Freund Andreas S. im Jahr 2017 ein falsches Alibi gegeben zu haben.

Die Ehefrau von Andreas S., die sich inzwischen von ihm abgewandt hat, erhielt im Februar einen Strafbefehl über zehn Monate Haft auf Bewährung. Sie hatte ihrem Mann unter anderem Zugriff auf die Tatwaffen ermöglicht. Auch sie akzeptierte die Strafe.

Die gesamte Berichterstattung der RHEINPFALZ zur Tat und über den folgenden Prozess finden Sie gesammelt in zwei Blogs: Vom 31. Januar 2022 bis vorm Mordprozess hier. Und vom Beginn des Mordprozesses bis zum heutigen Tag hier.

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