Pfalz Ermittlungen gegen vermeintliche Hahn-Käufer eingestellt

Ihre Freude über den Kauf des Hunsrück-Flughafens Hahn währte nur kurz: Kyle Wang und Chou Yu Tao von der Firma SYT hatten keine
Ihre Freude über den Kauf des Hunsrück-Flughafens Hahn währte nur kurz: Kyle Wang und Chou Yu Tao von der Firma SYT hatten keine finanzkräftigen Investoren hinter sich.

Die Vorlage von gefälschten Bankbelegen im Zusammenhang mit dem später geplatzten Verkauf des Flughafens Hahn vom Land Rheinland-Pfalz an die chinesische SYT-Gruppe im Jahr 2016 bleibt ohne juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte am Freitag mit, dass sie das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Verkauf des Flughafens Hahn einstellt.

Gefälschte Bankbelege



Der Verkauf war spektakulär gescheitert, nachdem die angekündigten Millionen-Beträge für den Kauf nicht in der vorgesehenen Frist überwiesen worden sind. Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) flog daraufhin nach China und stellte fest, dass die dem Land und seinen Beratern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vorgelegten Bankbelege gefälscht waren. Zuvor bereits hatten Medien herausgefunden, dass am angeblichen Firmensitz nur schäbige Büroräume und Kartons mit Industrieartikeln zu finden waren.

Ein Edelsteinschleifer aus Idar-Oberstein



Ermittelt hatte die Staatsanwaltschaft nach der Strafanzeige durch das Innenministerium gegen einen 66 Jahre alten Deutschen und gegen einen 55-jährigen singapurischen Staatsbürger. Bei Letzterem handelte es sich um Chou Yu Tao, von Beruf Arzt und Pilot, der als Bevollmächtigter von SYT die Verhandlungen geführt hat. Der Deutsche war ein mit Chou befreundeter Edelsteinschleifer aus Idar-Oberstein, der, wie sich später herausstellte, ebenfalls in die Verhandlungen eingebunden war.

Keine Ermittlungen wegen Betrugs



Beide haben nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwar nachweislich Unterlagen und Dateien weitergeleitet. „Jedoch war nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Genauigkeit und Sicherheit erweislich, dass die Beschuldigten hierdurch den Tatbestand der Urkundenfälschung verwirklicht haben.“ Das Urkundenrecht knüpfe grundsätzlich an ein Papieroriginal an, das gefälscht oder verfälscht werden müsse, um den Straftatbestand zu verwirklichen. Weil es keine Hinweise darauf gab, von wem oder woher die gefälschten Schriftstücke kamen, ließen sich den Angaben nach keine gefälschten Originaldokumente auffinden, die den Kopien zugrundelagen. Wegen Betrugs war nicht ermittelt worden, weil das Land nicht in Vorleistung getreten sei.

Bundesweite Aufmerksamkeit



Gegen den einzigen in Deutschland aufgetretenen Gesellschafter, Kyle Wang, der den Unterlagen nach einen Anteil von zehn Prozent an SYT hielt, war nicht ermittelt worden. Er galt als die schillernde Figur in dem Verfahren. Der gescheiterte Verkauf hatte bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Ein Jahr später gelang der Verkauf der rheinland-pfälzischen Anteile am Hunsrück-Flughafen an die chinesische HNA-Gruppe.

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