Westpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Erfolg für Friedensaktivist: Petition gegen Drohneneinsätze kommt auf Tagesordnung

Wichtiger Stützpunkt für das US-Militär: die Air Base Ramstein.
Wichtiger Stützpunkt für das US-Militär: die Air Base Ramstein.

Tödliche Angriffe mit Drohnen würden von der Air Base Ramstein gesteuert, sagt Hermann Theisen. Mit seinem Gang vor Gericht hat er erreicht, dass Westpfälzer Kommunalpolitiker sich mit dem Thema beschäftigen müssen.

Im Mai hat Friedensaktivist Theisen Petitionen bei der Stadt und der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach sowie dem Landkreis Kaiserslautern eingereicht. In ihnen fordert er, dass die Ratsgremien „ihre kommunalpoltischen Einflussmöglichkeiten“ nutzen sollen, damit es nicht weiter zu „völker- und menschenrechtswidrigen Handlungen der US Army unter Nutzung der Militärliegenschaft Ramstein kommt“. Theisen verweist auf Aussagen eines Whistleblowers, dass von Ramstein aus tödliche Drohneneinsätze in Afghanistan, Somalia und dem Jemen gesteuert würden.

Bereits vor Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Nachdem seine Petitionen nicht auf die Tagesordnung der drei Gremien gesetzt wurden, legte Theisen Klagen beim Verwaltungsgericht in Neustadt ein. Stadt, Verbandsgemeinde und Kreis verstießen gegen das Petitionsrecht. Der in der Nähe von Heidelberg lebende Theisen, der nach eigenen Angaben seit 30 Jahren Friedensaktivist ist, hat Erfahrung mit solchen Klagen. Im Mai entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine Petition Theisens zu Waffenexporten der im Kreis Rottweil ansässigen Firma Heckler & Koch vom Landratsamt Rottweil an die Kreisräte verteilt werden muss.

Premiere für Neustadter Richter

In seiner 30-jährigen Tätigkeit als Verwaltungsrichter sei er erstmals mit dem Petitionsrecht befasst, sagte dagegen der Vorsitzende Richter Klaus Scheurer in den Neustadter Verhandlungen am Montag. Entscheiden musste die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts nicht, denn am Freitag hatten Stadt, Verbandsgemeinde und Kreis unisono mitgeteilt, dass sie die Petition auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Ratsgremien aufnehmen werden.

Verhandelt wurde trotzdem, denn Theisen hatte seine Klagen zunächst nicht zurückgezogen. Von Seiten der drei Verwaltungen seien „ganz viele Gründe“ angeführt worden, warum sich die Ratsgremien nicht mit seinen Petitionen beschäftigen müssten, berichtete Theisen. So sei gesagt worden, die Gremien seien nicht zuständig, es sei ein bundespolitisches Thema, es sei bezweifelt worden, dass es sich um eine Petition handelt. „Man wollte sich mit der Sache nicht beschäftigen“, ist Theisen überzeugt. Die Gremien hätten aber die kommunalpolitische Mitverantwortung dafür, dass von Ramstein aus „fundamental gegen die Menschenrechte verstoßen“ werde.

Kein Klagerecht gegen Entscheidungen zu Petitionen

Man habe sich intensiv mit der Petition befasst, betonte der Büroleiter der Kreisverwaltung Kaiserslautern, der nach eigenen Angaben erstmals eine Petition auf dem Tisch hatte. Es gebe auch eine Rechtsauffassung, dass Petitionen nicht unbedingt an Mitglieder von Gremien weitergegeben werden müssen. Das bestätigte Richter Scheurer. Dieser Ansicht stehe jedoch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai gegenüber. Nachdem Theisen dann doch seine Klagen zurückzog, galten die Verfahren als erledigt. „Das ist ein Erfolg für Sie“, die Gremien werden sich mit den Petitionen beschäftigen, so Scheurer zu dem Kläger. Wie die Gremien entscheiden, sei deren Sache, dagegen gebe es kein Klagerecht, baute Scheurer schon einmal vor.

Dementi von der US Air Base

US-Militärs betonen seit Jahren zu dem Vorwurf von aus Ramstein gesteuerten Drohnen-Einsätzen immer wieder: „Wir kontrollieren oder führen hier keine Drohnen-Einsätze von der Air Base Ramstein aus.“ Friedensaktivisten gehen dennoch davon aus, dass Ramstein Teil des Drohnenkriegs ist, und sei es, weil Satellitensignale, die Teil solcher Militäraktionen sind, über eine Relaisstation in der Westpfalz verstärkt würden.

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