Prozessauftakt RHEINPFALZ Plus Artikel Elektronische Fußfessel hält Neustadter Pädophilen nicht ab

Die elektronische Fußfessel dient dazu, den Aufenthaltsort einer Person zu überwachen.
Die elektronische Fußfessel dient dazu, den Aufenthaltsort einer Person zu überwachen.

Er saß viele Jahre in Haft: wegen des Besitzes kinderpornografischer Fotos „übelster Art“ und Vergewaltigung eines Kindes. Im August kam der Neustadter frei – mit einer Fußfessel. Doch die löste mehrfach Alarm aus. Jetzt wird dem Pädophilen erneut der Prozess gemacht.

Immer wieder kam ein vor Jahren verurteilter Sexualstraftäter aus Neustadt mit dem Gesetz in Konflikt. Schon mehrfach musste der für seine pädophilen Neigungen bekannte und heute 59 Jahre alte Mann nach seiner Freilassung eine Fußfessel tragen, sagt das Landgericht Frankenthal. Und er verstieß mehrfach gegen damit verbundene Auflagen. Zuletzt verbüßte er eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen des Besitzes kinderpornografischer Fotos.

Verbotene Plätze

Darunter, so die Ermittler damals, Fotos der „übelsten Art“: Etwa solche, bei denen Mädchen zu sehen sind, die zum Oralsex gezwungen wurden. Als er am 20. August 2019 aus dem Gefängnis kam, musste er erneut eine gerichtlich verordnete Fußfessel tragen. Zudem durfte er keine Kinder und Jugendlichen ansprechen, weder Spielplätze noch Schwimmbäder aufsuchen und kein internetfähiges Handy besitzen.

Verbotenes Handy in der Unterhose

Die Freiheit mit Fußfessel währte auch diesmal nicht lang. Insgesamt wirft ihm die Staatsanwaltschaft Frankenthal nach Auskunft des Landgerichts in der Zeit von August bis November 15 Straftaten vor: darunter allein elf Verstöße gegen die Führungsaufsicht. Er soll ein Mädchen beim Umziehen gefilmt und ein anderes Mädchen auf einem Spielplatz angesprochen haben. Auch ein ihm verbotenes Handy besaß er – damit wurde er in Speyer erwischt: Es steckte in seiner Unterhose.

Mit der Faust ins Gesicht

Die Anklage wirft ihm neben den Sexualdelikten auch schweren Diebstahl und Körperverletzung vor. Als er bei der Agentur für Arbeit über das Thema Geld in Rage geriet, soll er einem Sicherheitsmann mit der Faust ins Gesicht gehauen haben. Und als der Pfefferspray einsetzte, soll er ihm einen Schirmständer übergezogen haben. Bereits vor Jahren musste er wegen der Vergewaltigung eines Kindes in Haft. Heute, Mittwoch, 10 Uhr, beginnt am Landgericht Frankenthal der Prozess gegen ihn. Zurzeit sitzt er in Untersuchungshaft.

Zur Sache: Fußfessel-Überwachung aus der JVA

Straftäter stehen nach ihrer Entlassung aus der Haft unter Führungsaufsicht. Sie soll die Wiedereingliederung erleichtern, aber auch die Überwachung. Zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten und gefährlichen Personen kann das Gericht auch eine elektronische Fußfessel anordnen. Die schwarzen, 150 Gramm leichten Sender sind GPS gesteuert und geben elektronisch den Aufenthaltsort einer Person an.

Wenn ein Pädophiler auf den Spielplatz geht

Deutschlandweit werden die Träger einer Fußfessel zentral von einer Überwachungsstelle (GÜL) im hessischen Weiterstadt aus registriert. Bundesweit werden derzeit 90 Personen überwacht. Gehen sie wie im Beispiel des Neustadter Pädophilen verbotenerweise auf einen Spielplatz, löst das in Weiterstadt in der Justizvollzugsanstalt Alarm aus. Dann wird zunächst der Betroffene selbst auf einem einfachen Handy angerufen, im Ernstfall gleich die Polizei. Das war im April laut hessischem Justizministerium fünf Mal so, bei 286 Alarmierungen.

Signale gibt es, wenn an der Fessel manipuliert wird, aber auch wenn sie nicht genug Strom hat. Zur Sicherheit der Mitarbeiter sitzt die Überwachungsstelle seit 2018 im Gefängnis. Die Teams arbeiten rund um die Uhr in Zwölf-Stunden-Schichten.

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