Pfalz Bluttat in Kandel: Widersprüche in Behördeninfos

Vor dem Tatort - dem Drogeriemarkt in Kandel - wurde Kerzen und Blumen abgelegt. Foto: dpa
Vor dem Tatort - dem Drogeriemarkt in Kandel - wurde Kerzen und Blumen abgelegt.

Zwei Tage nach der tödlichen Messerattacke auf eine 15-Jährige in Kandel (Kreis Germersheim) ist bisher unklar, in welchem Umfang das Jugendamt des Kreises Germersheim bereits vor der Tat über die Aggressivität des Tatverdächtigen informiert war. Zudem werden Fragen nach dem Alter des Angreifers laut.

Mitte Dezember Strafanzeige gestellt



Wie berichtet,

hatten die Eltern am 15. Dezember bei der Polizei gegen den Ex-Freund ihrer Tochter – ein nach Behördenangaben 15-jähriger Afghane – Strafanzeige wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte gestellt. Drei Tage später hatte der besorgte Vater des Mädchens noch einmal bei der Polizei vorgesprochen. Dazu sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung am Freitag: „Von einer direkten Bedrohung des Mädchens waren wir noch nicht informiert.“

Für Rücksprache nicht erreichbar



Ein Sprecher des Mainzer Innenministeriums sagte, aus den Unterlagen der Polizei schließe man, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes am 18. Dezember umfassend unterrichtet worden sei. Allerdings sei der beteiligte Beamte derzeit für Rücksprachen nicht zu erreichen: In welchem Umfang die Information erfolgt sei, müsse jetzt geklärt werden.

Frage des Alters bedeutsam



Unklar ist weiter, ob der Messerstecher von Kandel überhaupt ein Fall für das Jugendamt war. „Er ist nie und nimmer erst 15 Jahre alt“, zitierte die „Bild“-Zeitung am Freitag den Vater des Opfers. Die Frage des Alters ist bedeutsam: Ein Minderjähriger hat Anspruch auf die Leistungen der Jugendhilfe, die für Unterbringung und Betreuung sorgt sowie Erziehung und Ausbildung sicherstellt.

Milderes Jugendstrafrecht für Minderjährige



Bei einem 15-Jährigen wäre zudem zwingend das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Höchststrafe für Mord oder Totschlag: zehn Jahre Haft. Bei einem Alter zwischen 18 und 20 Jahren hängt es von der Reife des Täters ab, ob noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist.

Alter von Jugendamt Frankfurt geschätzt



Zu der Einschätzung, dass der Inhaftierte erst 15 Jahre alt sein soll, kam das Jugendamt in Frankfurt, wie die Kreisverwaltung Germersheim informiert. Und zwar durch „Inaugenscheinnahme“ und durch ein „ärztliches Erstscreening“. Außerdem habe sich ein Familienrichter den Afghanen angeschaut. Das Alter sei dort nicht in Frage gestellt worden. Dass der Täter volljährig – also 18 Jahre alt– sei, „wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen“.

Info




Hier geht es zum Überblick der Berichterstattung über den Fall.





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