Pfalz Ahnemüller bleibt vorerst aus AfD-Fraktion ausgeschlossen

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Bis der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Hauptsacheverfahren entschieden hat, ob der Ausschluss des Landtagsabgeordneten Jens Ahnemüller aus der AfD-Fraktion rechtmäßig war, bleibt der 57-jährige Abgeordnete fraktionslos. Ahnemüllers Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist damit vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Er wollte bis zur Entscheidung die Rückkehr in die Fraktion erzwingen. Die Nachteile für die Fraktion würden schwerer wiegen, als seine, zumal beabsichtigt sei, über den Organstreit in der Hauptsache „innerhalb weniger Monate“ zu entscheiden. „Bei einem gestörten Vertrauensverhältnis sei eine Meinungsbündelung durch die Fraktion nicht mehr gewährleistet und damit (...) der parlamentarische Willensbildungsprozess gefährdet“, hieß es.

Ahnemüller bestreitet Vorwürfe



Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller per Mehrheitsbeschluss im September ausgeschlossen. Nachdem er wiederholt mit rechtsextremen Kreisen zusammengearbeitet habe, sei das Vertrauensverhältnis gestört. Ahnemüller bestreitet dies und wehrt sich deshalb vor Gericht.

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