Mainz / Ludwigshafen RHEINPFALZ Plus Artikel 2500 Euro Buße für Haarschnitt: Wie Corona-Verstöße bestraft werden

Corona-Kontrolle in Kaiserslautern: Mittlerweile hat das Innenministerium einen Strafenkatalog für die Pandemie-Zeit vorgelegt.
Corona-Kontrolle in Kaiserslautern: Mittlerweile hat das Innenministerium einen Strafenkatalog für die Pandemie-Zeit vorgelegt. In dem steht zum Beispiel, welche Geschäftsleute bis zu 5000 Euro zahlen müssen, wenn sie heimlich Kunden bedienen.

Für Verstöße gegen Corona-Auflagen drohen Pfälzer Landräte und Oberbürgermeister mit massiven Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen. Doch bei den Details blieben die Behörden bislang oft vage. Nun hat das Innenministerium mit einer Art Bußgeldkatalog nachgelegt.

Erschüttert war die Ludwigshafener Oberbürgemeisterin, als ihr am vorvergangenen Sonntag die Wochenend-Bilanz ihres Ordnungsamts gemeldet wurde: Rund 150 Verstöße gegen die neuen Corona-Schutzregeln hatten die Kontrolleure demnach entdeckt. Dabei hatten Politiker auf allen Ebenen zuvor nicht nur an die Vernunft der Menschen appelliert, sondern auch mit teils drastischen Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen gedroht. Doch welche Sanktionen wirklich verhängt werden sollen, mussten die Behörden zunächst weitgehend nach eigenem Ermessen entscheiden.

Denn erst am vergangenen Freitag hat das Mainzer Innenministerium eine Art Bußgeldkatalog für die Corona-Krise präsentiert. In dem steht zum Beispiel: Wenn mehr als zwei Menschen zusammen in der Öffentlichkeit unterwegs sind und es sich nicht gerade um Ausnahmefälle wie Eltern mit ihren Kindern handelt, werden dafür jeweils 200 Euro fällig. Wer den Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Leuten unterschreitet, muss 100 Euro berappen. Und für sonstige „geringfügige“ Verstöße kann ein Verwarngeld von 55 Euro kassiert werden.

Die Obergrenze liegt bei 25.000 Euro

Deutlich happiger fallen die Strafen für Gewerbetreibende aus, die trotz Verbots weiter ihren Geschäften nachgehen. Wenn etwa Friseure, Tätowierer, Masseure, Kosmetiker oder Fahrlehrer heimlich ihre Dienstleistungen erbringen, droht ihnen eine 2500-Euro-Buße. Wer jetzt noch Kundschaft in seine Bar, seine Disco, sein Fitnessstudio, seine Wellness-Oase oder sein Bordell lässt und dabei erwischt wird, muss gar mit einer Strafe von 4000 bis 5000 Euro rechnen. Und in nicht näher ausgeführten Extremfällen kann der Betrag auch noch steigen: auf bis zu 25.000 Euro.

Dabei betrifft diese Bußgeld-Übersicht des Innenministeriums nur jene Verstöße, die eine bloße Ordnungswidrigkeit darstellen. Eigentlich sind sie damit rechtlich dort einsortiert, wo der Jurist auch das Parken im Halteverbot oder einen leichten Geschwindigkeitsverstoß verbucht: bei den Bagatell-Verfahren, die im Normalfall ohne Richter und Staatsanwalt abgewickelt werden können. Automatisch kommt die Justiz hingegen ins Spiel, wenn jemand sich etwas geleistet hat, was als richtige Straftat gilt und deshalb noch härter geahndet werden kann.

Dieses Gesetz finden auch Fachleute kompliziert

Entsprechende Fälle sind auch im Infektionsschutzgesetz vorgesehen, auf das sich die Behörden bei ihrem Kampf gegen Corona-Verfehlungen nun stützen. Allerdings greifen sie dabei auf insgesamt 77 Paragrafen zurück, mit denen sich bislang kaum jemand beschäftigt hat. Außerdem sind die Vorschriften so kompliziert formuliert, dass selbst Fachleute sie als besonders schwer lesbar einstufen. Klar ist aber immerhin: Für bis zu fünf Jahre kann jemand zum Beispiel ins Gefängnis gesteckt werden, der andere absichtlich mit einer gefährlichen Krankheit angesteckt hat.

Doch in so einem Fall müssten Ankläger wohl auch nachweisen, dass sich das Opfer seine Infektion tatsächlich durch den Beschuldigten eingefangen hat. Was bei einem so leicht übertragbaren Erreger wie dem Coronavirus kaum gelingen wird. Allerdings könnte ein findiger Staatsanwalt noch aufs normale Strafgesetzbuch ausweichen. Denn bei Körperverletzung ist auch ein bloßer Versuch strafbar. Weshalb es dann egal wäre, ob zum Beispiel ein schon als infiziert erkannter Anhuster sein Gegenüber tatsächlich angesteckt hat.

Verfahren wegen Quarantäne-Verstoß

Mit dem komplizierten Anti-Seuchen-Gesetz wäre so jemandem aber immerhin noch zusätzlich beizukommen, weil er in dem Moment ja auch gegen seine Quarantäne-Auflagen verstoßen haben dürfte. Und schon darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft. Dem „Mannheimer Morgen“ zufolge will etwa die Staatsanwaltschaft in Heidelberg jetzt gegen einen 20-Jährigen vorgehen, der nach einem positiven Virus-Test im Freien erwischt wurde. An die Pfälzer Justiz hatten Polizei und Ordnungsämter hingegen zuletzt noch keine derartigen Fälle herangetragen.

Außerdem blieb am Sonntag offen, ob die Wochenend-Bilanz des Ludwigshafener Ordnungsamts wieder so erschütternd ausgefallen ist: Die Stadtverwaltung hat noch nicht mitgeteilt, wie viele Verstöße gegen Corona-Vorschriften ihre Kontrolleure diesmal gezählt haben.

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