Panorama Pfingsten in der Pandemie – was darf man?

Auch private Grillfeiern sind erlaubt, solange nur die Angehörigen zweier Hausstände teilnehmen.
Auch private Grillfeiern sind erlaubt, solange nur die Angehörigen zweier Hausstände teilnehmen.

Es naht ein sonniges Pfingstwochenende, doch welche Freizeitbeschäftigungen sind überhaupt erlaubt?

Wandern

War nie wirklich verboten, solange die auch weiterhin geltenden Regeln eingehalten werden: Nur Angehörige des eigenen Hausstands plus eine weitere Person dürfen mitwandern. Einzelne Pfälzerwaldhütten versorgen Wanderer auch wieder mit Speisen und Getränken.

Schwimmen, Tierparks, Ausflüge

Viele Ausflugsziele sind mittlerweile wieder geöffnet, auch Zoos und Tierparks empfangen wieder Besucher. Ab Mittwoch sollen zudem die Schwimmbäder wieder öffnen, einzelne Ausnahmen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Freizeitparks bleiben auch über Pfingsten geschlossen, der Holiday-Park in Haßloch öffnet voraussichtlich erst am 10. Juni.

Essen und Trinken

Seit Mitte Mai kann wieder gepflegt geschlemmt werden – allerdings stehen in Restaurants und Cafés wegen der Abstandsregeln weniger Tische zur Verfügung. Nach wie vor müssen die Daten der Besucher erfasst und einen Monat vorgehalten werden. Die Maskenpflicht gilt weiter, sie dürfen jedoch am Platz abgelegt werden.

Übernachtungen

Wer das Wochenende in einem Hotel oder auf einem Campingplatz verbringen will, kann das tun. Die Hygieneregeln machen sich in Hotels vor allem bei den Mahlzeiten bemerkbar – Gäste dürfen sich etwa an Buffets nicht selbst bedienen. Auf Campingplätzen ist nach wie vor die Benutzung der Sanitäranlagen eingeschränkt. Voraussetzung für die Übernachtung ist daher, eine eigene Toilette zu haben.

Verreisen

Es zieht Sie ins Ausland? Kein Problem, solange die Ziele Niederlande oder Schweden heißen. Beide Länder haben ihre Grenzen für Touristen wieder geöffnet.

Veranstaltungen

Auch weiterhin sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Personen verboten. Im Freien dürfen sich bis zu 100 Menschen jedoch zu Großveranstaltungen treffen. Seit Mittwoch dürfen auch Kinos unter Auflagen wieder Filme zeigen.

Grillen

Zu privaten Grillpartys hat die Landesregierung bewusst keine Auflagen erlassen. Dennoch gilt: Neben dem eigenen Hausstand sollten höchstens die Angehörigen eines weiteren Hausstands mitgrillen. Denn Gesundheitsamt und Polizei dürfen auch Feiern auf Privatgrundstücken auflösen und Bußgelder verhängen.

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