Panorama Drohnenalarm am Flughafen

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«Frankfurt.» Erneut hat eine Drohne den Betrieb am Frankfurter Flughafen lahmgelegt. Nach der Sichtung des Flugobjekts wurde gestern Morgen der Betrieb für fast eine Stunde aus Sicherheitsgründen eingestellt.

Laut Deutscher Flugsicherung wurden in Frankfurt 143 Starts und Landungen annulliert, 48 bereits gestartete Flugzeuge seien umgeleitet worden. Von der Drohne wie von ihrem Lenker fehlten zunächst jede Spur. Die Bundespolizei hatte den Flugbetrieb in Absprache mit der Flugsicherung um 8.18 Uhr wieder freigegeben, nachdem das Gerät nicht mehr zu sehen war. Wie bei einem vorangegangenen Drohnenalarm Ende März stieg erneut ein Hubschrauber auf, um nach dem Flugkörper zu suchen. Die aktuelle Drohne sei von mehreren Piloten im Süden des Geländes gesichtet worden, berichtete eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. Es habe sich um ein größeres Gerät mit einem Durchmesser von etwa 1,50 Meter gehandelt. Möglicherweise sei es eine Profi-Drohne, für die auch außerhalb von Flughäfen eine Aufstiegserlaubnis hätte eingeholt werden müssen. Allein bei der Lufthansa waren rund 15.000 Passagiere betroffen. Strafrechtlich handelt es sich laut Bundespolizei um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Politiker verlangten ein schlüssiges Konzept zur Drohnenabwehr an den Flughäfen. Der Kasseler Hersteller Dedrone verwies auf zwölf bereits an europäischen Flughäfen installierte Detektionssysteme. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erneut ein Hubschrauber losgeschickt worden musste, kritisierte Geschäftsführer Jörg Lamprecht. In Deutschland sind Drohnenflüge über Flughäfen verboten – genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als hundert Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.

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