Panorama RHEINPFALZ Plus Artikel Kohl-Sohn Peter erhebt schwere Vorwürfe gegen Witwe des Altkanzlers

Peter Kohl sagte im Prozess zwischen seiner Stiefmutter und dem Journalisten Heribert Schwan aus. Foto: DPA
Peter Kohl sagte im Prozess zwischen seiner Stiefmutter und dem Journalisten Heribert Schwan aus.

Der Rechtsstreit um 600 Stunden Tonbandaufnahmen von Kohl geht am 25. September am Landgericht Köln weiter.

Das teilte das Gericht am Mittwochnachmittag mit, nachdem im Prozess zwischen Kohl-Witwe Maike Kohl-Richter und dem Journalisten Heribert Schwan drei Zeugen ausgesagt hatten: Helmut Kohls jüngerer Sohn Peter, der Hauensteiner Historiker Theo Schwarzmüller sowie der Münchner Verleger des Altkanzlers.
Peter Kohl warf dabei seiner Stiefmutter vor, den Rechtsstreit vom Zaun gebrochen zu haben, um Geld zu verdienen. Er widersprach der Darstellung der Witwe, dass es zwischen Schwan und Kohl eine Verschwiegenheitserklärung gegeben hätte. Im Gegenteil, er habe aus Sorge darüber, dass es keine gegeben habe, mit seinem Vater gestritten. Der Journalist Schwan arbeitete mit Kohl von 1999 bis 2008 an insgesamt vier Büchern. 2014 veröffentlichte er gegen den Willen Helmut Kohls und seiner zweiten Frau zudem das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ mit pikanten Zitaten des Altkanzlers über politische Weggefährten wie Angela Merkel oder auch Heiner Geißler. Schwan hatte das Material 2001 und 2002 gemeinsam mit dem Historiker Schwarzmüller im Oggersheimer Bungalow der Familie Kohl aufgenommen. Es habe darüber keine Schweigevereinbarung gegeben, behauptet Schwan.

Schwarzmüller: Kohl wollte Offenlegung

Der Journalist sagte im Anschluss der Verhandlung in Köln der RHEINPFALZ, er bedauere, dass Peter Kohl sich nicht früher gemeldet habe. Dessen Aussage mache „einen dicken Strich durch die Rechnung“ Kohl-Richters, der „gierigen Witwe“. Kohl-Richters Anwalt Thomas Hermes hingegen sah keine neue Sachlage, im Gegenteil: Der Prozesstag habe nochmals bestätigt, dass Schwans Position nicht haltbar sei, so Hermes zur RHEINPFALZ. Er verwies vor allem auf die Aussage des Münchner Verlegers, der erklärte, das Thema Vertraulichkeit seit von Anfang bis Ende des Buchprojektes, die Memoiren Kohls zu veröffentlichen, „permanent besprochen“ worden. Historiker Schwarzmüller führte aus, zwischen ihm und Kohl sei nie über eine Verschwiegenheitsklausel gesprochen worden. „Das war kein Thema.“ Allerdings sei ihm immer klar gewesen, dass die teilweise deftigen Aussagen Kohls aus den Tonbandaufnahmen nicht zur Veröffentlichung gedacht seien. Dass die Bänder veröffentlicht würden, „habe ich mir nicht vorstellen können“. Kohl habe gleichwohl gewollt, dass Historiker nach seinem Tod vollen Zugang zu seinen Unterlagen bekommen. „Er war da sehr offen und liberal eingestellt“, so der Hauensteiner Historiker, der unter anderem ein Buch über Kohls politischen Ziehvater Albert Finck aus dem südpfälzischen Herxheim verfasste. Er ist auch Co-Autor des RHEINPFALZ-Bestsellers „Die Pfalz im 20. Jahrhundert“, gemeinsam mit RHEINPFALZ-Chefredakteur Michael Garthe. Der Vorsitzende Richter gab eine vorläufige Einschätzung ab, wonach er sich an den Ergebnissen eines früheren Verfahrens am Oberlandesgericht Köln orientieren werde. Allerdings könne man noch nichts zur Würdigung der neuen Zeugenaussagen erklären. Im Mai 2015 hatte das OLG Kohl Recht gegeben, dass Schwans Buch „Vermächtnis“ nicht weiter verbreitet werden dürfe. Im Streit zwischen Kohl-Richter und Schwan sind weitere Verfahren anhängig. Hermes zufolge soll der Bundesgerichtshof Ende 2019 bis Anfang 2020 in einem Revisionsverfahren urteilen.

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