Zweibrücken Zweibrücken: Kein Abrris

Die im Hintergrund zu sehende Mauer am Biergarten des Restaurants „Zur Post“ hatte den Rechtsstreit ins Rollen gebracht.
Die im Hintergrund zu sehende Mauer am Biergarten des Restaurants »Zur Post« hatte den Rechtsstreit ins Rollen gebracht.

Die „Streitmauer“ und weitere Bauten entlang des Radwegs in Rimschweiler dürfen bleiben. Die Stadt hat ihre sogenannten Beseitigungsverfügungen aufgehoben. Das heißt: Schuppen, Zäune, Garagen und eben auch jene von den Wirtsleuten des Gasthauses „Zur Post“ errichtete Mauer müssen nicht abgerissen werden. Das teilte gestern das Verwaltungsgericht Neustadt auf Anfrage mit.

Sobald die Erledigungserklärung der Kläger, also der Wirtsleute, beim Verwaltungsgericht eingetroffen ist, sei der im vergangenen Jahr losgetretene Rechtsstreit zwischen der Stadt Zweibrücken und den Wirtsleuten beendet, so Gerichtssprecher Roland Kintz. Das Gericht entscheide dann nur noch, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Neuer Lageplan

Dieses Ergebnis hatte sich bereits im Februar abgezeichnet, als der Stadtrat eine Klarstellungssatzung für das betreffende Gebiet zwischen Vogesen-, Forstberg- und Bahnhofstraße und dem Radweg in Rimschweiler beschloss. Mittels eines neuen Lageplans wurde genau geregelt, wo der Innenbereich aufhört und der Außenbereich anfängt. Und nach dem neuen Plan befinden sich die Mauer und andere umstrittene Bauten im Innenbereich. Seitens der Stadt hatte es nach dem Beschluss – bei dem sich fünf SPD-Stadträte enthielten – geheißen, dieser bedeute nicht automatisch, dass der geforderte Abriss zurückgenommen werden muss. Die Klarstellungssatzung wurde dem Verwaltungsgericht Neustadt überstellt. Und von dort hieß es nun gestern, dass die Stadt die Abrissbescheide inzwischen aufgehoben hat. „Damit gibt es nun keine gerichtliche Entscheidung mehr“, so Kintz.

Eilverfahren gegen Abriss

Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Errichtung der besagten Mauer am Biergarten der „Post“. Das Bauamt verlangte, dass diese wieder abgerissen wird: Sie liege im Außenbereich und sei nicht genehmigt. Die Wirtsleute klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Dieses gab dem Bauamt Recht, und die Wirtsleute zogen vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz. Auch dort bekam die Stadt in der Sache Recht. Allerdings urteilte das OVG: Das Vorgehen verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, sprich, wenn diese eine Mauer abgerissen werden müsse, dann auch weitere Bauten in der Nachbarschaft. In einem Eilverfahren entschied das OVG, dass vorerst nicht abgerissen werden muss.

Ein Politikum

Die Stadt bestand weiterhin auf dem Abriss, das Bauamt prüfte auch die benachbarten Bauten und hörte weitere Grundstücksbesitzer an. Erste Abriss-Verfügungen wurden ausgestellt, die Betroffenen widersprachen, der „Rimschweiler Mauerfall“ geriet zum Politikum. Stadträte monierten, dass Oberbürgermeister Kurt Pirmann versuche, eine Diskussion über die Sache zu verhindern. Der Streit gipfelte vergangenes Jahr in einer Aufsehen erregenden Stadtratssitzung, die einem Aufstand der Ratsmitglieder gegen den Stadtvorstand gleichkam. Ratsmitglieder aller Fraktionen beschwerten sich, weil sie sich von Bau- und Rechtsamt falsch informiert und vom OB dazu gedrängt fühlten, sich ruhig zu verhalten. Die Rimschweiler Ortsvorsteherin Isolde Seibert erklärte gestern: „Ich bin froh, dass es nun endlich vorbei ist.“ Sie hoffe, dass man solche Fälle in Zukunft „von Anfang an bürgerfreundlich lösen kann“.

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