Zweibrücken
Zweibrücken: Autodiebstahl, Schwarzfahrt, Unfallflucht – alles aus Liebe?

Eine Fahrt ohne Führerschein in einem entwendeten Wagen mit anschließendem Diebstahl eines Anhängers mit einem E-Kart bringt einen 24-jährigen Zweibrücker ins Gefängnis, sechs Monate ohne Bewährung. Ein 22-jähriger Bekannter kam mit einer Geldstrafe davon. Auf ihrem Kerbholz auch: Unfallflucht.
Die Taten, die am Mittwoch vorm Amtsgericht verhandelt wurden, ereigneten sich just am vorigen Heiligabend. Für Richter Stefan Pick war das Verhalten der beiden Angeklagten töricht. Der Reihe nach. Laut Anklage besuchten die 22- und 24-Jährigen am Vortag eine gemeinsame Freundin in der Stadt. Im Laufe der Nacht entwendeten sie den Fahrzeugschlüssel der jungen Frau und fuhren – ohne einen Führerschein zu besitzen – mit dem Auto Richtung Flugplatz. In der Nähe des Turbo-Kreisels entwendeten sie einen abgestellten Werbeanhänger der Kartbahn nebst E-Kart. Da das Auto keine Anhängerkupplung hatte, befestigten sie den Hänger an der Stoßstange. Auf dem Weg Richtung Contwig dann machte sich der Anhänger in der Truppacher Straße selbstständig und rutschte in den Graben. Der Schaden an Anhänger und Kart bezifferte der Eigentümer mit 2000 Euro. Die beiden fuhren weiter und stellten den Wagen nach etwa einer Stunde Spritztour vor der Wohnung der Bekannten ab. Den Fahrzeugschlüssel warfen sie in den Vorgarten. Die Frau hatte zwischenzeitlich die Polizei gerufen. Sie konnte aus ihrem Küchenfenster die Rückkehrer noch sehen und erkannte im 24-Jährigen den Fahrer.
Noch an Heiligabend wurden die beiden gestellt. Eine Blutprobe ergab beim 24-Jährigen am Nachmittag einen Alkohol-Promillegehalt von 0,84.
Vor Gericht machten die beiden Angeklagten keine Angaben. Zeugen wurden vernommen. Sie waren am Outlet gesehen worden. Beide Angeklagte haben einschlägige Vorstrafen. Zum Tatzeitpunkt standen sie unter Bewährungsaufsicht.
Der Anwalt des 24-Jährigen verblüffte mit seinem Plädoyer, das mit einem Antrag auf Freispruch endete. Er tischte dem Gericht eine fantasievolle Version des Geschehens auf. Auslöser war für ihn eine amouröse Dreierbeziehung, die sich vor der Wegnahme des PKWs in der Wohnung der Geschädigten abspielte. Aus Angst, dass sie von ihrem derzeitigen Freund überrascht würden, habe die Frau den Angeklagten ihren Autoschlüssel selbst ausgehändigt und diese aufgefordert, die Wohnung so schnell wie möglich zu verlassen.
Das Gericht schenkte dem keinen Glauben. Der 24-Jährige wurde zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Einen Führerschein darf er zwei Jahre nicht beantragen. Der 22-Jährige muss 2400 Euro (120 Tagessätze) Geldstrafe zahlen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. |nzg