Zweibrücken
Zweibrücken: A8-Massenkarambolage-Prozess neigt sich dem Ende zu
Im Prozess um die beiden Sportwagenfahrer, die vergangenes Jahr auf der A8 in ein Stauende gefahren sind, haben die letzten Zeugen ausgesagt. Dabei bestätigte sich, dass eine Zeugin vorm Amtsgericht anders ausgesagt hat als vorm Landgericht.
Contwig/Zweibrücken. Vor dem Amtsgericht hatte die Zeugin im April angegeben, der Porsche sei ihr bereits Tage vor der Massenkarambolage auf der A8 bei Contwig negativ aufgefallen. Er soll rücksichtslos gefahren und sie in der Stadt gefährlich überholt haben. In der ersten Instanz erklärte sie, sie habe den Fahrer des Porsche vor dem Unfall aber nie gesehen. In der Berufungsverhandlung vorm Landgericht sagte sie, dass sie den Fahrer schon gekannt und erkannt habe. Deshalb sagte am Dienstag der Richter der ersten Instanz, Christian Orth, aus. Und er bestätigte, dass ihre Aussagen sich voneinander unterschieden.
Den beiden Verteidiger Max Kampschulte und Johannes Berg spielt das nach eigenen Angaben in die Karten. „Das heißt, dass die größte Hetzerin im Netz vor Gericht gelogen hat“, sagte Kampschulte nach der Verhandlung gegenüber der RHEINPFALZ. Bereits in seinem Plädoyer vorm Amtsgericht hat er bemängelt, dass nur kurze Zeit nach dem Unfall in den sozialen Medien zahlreiche Mutmaßungen gegenüber den Sportwagenfahrern hochkochten. Alle wollen sich sicher gewesen sein, dass sie die beiden kannten und genau wüssten, dass sie sich ein Rennen geliefert haben. „Gerade in der ersten Instanz war das ein großes Problem“, findet Kampschulte.
Wie die Verhandlung ausgeht, ist laut Johannes Berg, Anwalt des Mercedesfahrers, dennoch weiter offen. Der Ortstermin im Etzelweg vergangene Woche habe allerdings klargemacht, dass die Aussagen der dort wohnenden Zeugen mit Vorsicht zu genießen seien. Der Grund: Je nachdem, wo man auf dem Grundstück der Zeugen steht, schwankt die Sicht auf die Straße zwischen 30 und 100 Meter. Laut Berg waren die Aussagen der beiden Anwohner im Etzelweg vorm Amtsgericht ein Hauptargument dafür, dass beide Sportwagen schon in der Innenstadt gerast sein sollen. „Würde man aber da wirklich so schnell fahren, dann muss man zwischenzeitlich bremsen und lenken. Und das hört man dann auch“, sagte Berg im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Allerdings hätten die Zeugen aus dem Etzelweg am Unfalltag nur Motorengeräusche gehört.
Sollte es klar sein, dass beide Sportwagen sich nicht gegenseitig ein Rennen geliefert haben, dann soll laut Richter Michael Schubert der Verdacht des Einzelrennens geprüft werden. Das erklärte er in der gestrigen Verhandlung. Die Verteidiger sehen darin ein Zeichen dafür, dass die Kammer den Tatvorwurf des Rennens bezweifelt. Einzelrennen heißt, dass ein Fahrer sein eigenes Auto grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um die möglichst schnellste Geschwindigkeit zu erreichen. Für Kampschulte und Berg gibt es aber keinerlei Hinweise darauf, dass die beiden Angeklagten das versucht haben. Im Gegenteil: Auf der Autobahn gibt es kein Tempolimit, laut Berg könne dort ohne Probleme über 200 Stundenkilometer gefahren werden. Die beiden Sportwagen sollen am Unfalltag im Durchschnitt aber nur 180 Stundenkilometer gefahren sein. Zudem gelte die Anklage des illegalen Straßenrennens, so Kampschulte, nur für die Autobahn und nicht für den Etzelweg.
Für kommenden Dienstag ist der vorerst letzte Verhandlungstag angesetzt. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft sollen ihre Plädoyers sprechen, zuvor werden noch der Bericht der Jugendgerichtshilfe sowie das Unfallgutachten vom Gericht in Augenschein genommen. Danach könnte ein Urteil gesprochen werden.
Beide Sportwagenfahrer wurden bereits im April vorm Amtsgericht wegen eines illegalen Straßenrennens und der Massenkarambolage auf der Autobahn verurteilt: sieben Monate Bewährung, weitere acht Monate Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe. Dagegen haben beide Verteidiger, aber auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Staatsanwältin wollte sich gegenüber der RHEINPFALZ nicht zum Prozess äußern.