Zweibrücken Zweckverband klagt nicht gegen Europa

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Gegen die Entscheidung der EU-Kommission, die die Schließung des Flughafens erzwang, wird keine Klage erhoben. Das hat am Dienstag die Versammlung des Zweckverbands Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (Zef) beschlossen.

Zwei verschiedene juristische Gutachten, die der Zef in Auftrag gegeben hatte, waren zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof schlichtweg sinnlos. Sabine Wilhelm (SPD) sagte, mittlerweile seien auf dem Flughafengelände Fakten geschaffen worden, auch das schließe eine Klage aus. „Man hätte früher klagen müssen, aber es gab kein politisches Interesse“, schlug sie den Bogen zur Bundespolitik. Niemand wolle rückgängig machen, dass inzwischen ein Investor auf dem Flugplatz tätig sei. „Man hätte Steine statt Brot gewonnen“, sagte Wilhelm zu dem theoretischen Fall, dass eine Klage erfolgreich wäre. An den Gutachten gebe es nichts zu deuteln. „Aber man kann schon den Eindruck haben, dass die EU-Kommission machen kann, was sie will“, kritisierte Wilhelm. Dirk Schneider (ebenfalls SPD) sah die Frist, in der eine Klage eingereicht werden kann, ohnehin als verstrichen an. „Das muss innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung des Kommissionsbeschlusses passieren“, sagte er, besagte Veröffentlichung sei am 10. Februar erfolgt. Insofern könne man sich den Beschluss sparen. Laut Daniel Turchi vom Rechtsamt verlängert sich besagte Frist nach der EU-Verfahrensordnung aber um 24 Tage. Der Klageweg hätte also bis einschließlich 5. Mai beschritten werden können. Die Versammlung schlug ohne weitere Diskussion aber den anderen Weg ein und verzichtete. (bun)

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