Zweibrücken Zur Sache: Urbanes Gebiet

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Um möglichst schnell bauen zu können, möchte der Pirmasenser Investor Manfred Schenk den unteren Teil des alten Parkbrauerei-Geländes gerne als urbanes Gebiet ausweisen und den Bebauungsplan auf dieser Grundlage selbst entwickeln. Die Kategorie „Urbanes Gebiet“ wurde im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingeführt, mit dem Ziel, in einem kleinen Gebiet verschiedene Nutzungen zu ermöglichen. Dabei geht es vor allem darum, Wohnen und Gewerbe auch unter einem Dach umsetzen zu können. In einem Urbanen Gebiet sind demnach Wohngebäude, Geschäfte und Büros, Einzelhandel, Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetriebe und kulturelle wie sportliche Einrichtungen zulässig. Das Besondere daran ist, dass einzelne Geschosse unterschiedlich genutzt werden können. Während in Kern- und Mischgebieten nach der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) 60 Dezibel erlaubt sind, sind in Urbanen Gebieten 63 Dezibel zulässig. Bisher hatte die Stadt – etwa in Sanierungsgebieten – vorhabenbezogene Bebauungspläne bevorzugt und darin konkret festgehalten, welche Nutzungen erlaubt sind. Ob die Stadt Schenk entgegenkommt und den Bebauungsplan als „Urbanes Gebiet“ aufstellen lässt, darüber wird zunächst der Bauausschuss beraten und abschließend der Stadtrat entscheiden.

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