Zweibrücken
Werden bald die Mieten erhöht?
Martin Zepp-Linse, der 30 Jahre lang Vorsitzender des Mietervereins Westpfalz war, befürchtet, dass der im Frühjahr für Zweibrücken in Auftrag gegebene Mietspiegel Auswirkungen auf das Mietniveau in den beiden Städten Zweibrücken und Pirmasens haben wird. „Ein Mietspiegel für Zweibrücken könnte auch Mieterhöhungen in Pirmasens begründen, weil man sich in der Nachbarstadt darauf berufen kann“, meint der Pirmasenser Anwalt. „Deshalb bringt das Unruhe in den Mietermarkt.“ Zepp-Linse verweist darauf, dass Städte unter 50.000 Einwohnern nicht dazu verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen. Und bisher sei man gut ohne ihn ausgekommen. In Pirmasens habe man auch ohne Mietspiegel ein schlüssiges Konzept bei Mietänderungen aufgestellt, das von den Gerichten anerkannt werde, so Zepp-Linse.
Die Stadt Zweibrücken als Träger der Sozialhilfe hatte im Frühjahr das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg damit beauftragt, das Mietpreisniveau im Stadtgebiet zuverlässig und repräsentativ zu ermitteln. Die Stadt hatte dies damit begründet, dass sie zum einen Angaben zu ortsüblichen Wohnungsmieten benötigt, zum anderen Angaben, welche Kosten bei der Bewilligung von Sozialleistungen als angemessen gelten. Dies werde von der Rechtssprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert. Ziel sei es, die Leistungen für die Unterkunftskosten anzupassen.
Verwundert, dass die Stadt sich finanziell beteiligt
Die Stadt wollte eine möglichst breite Datengrundlage und verschickte Anfang April Fragebögen an zufällig ausgewählte Mieter und Vermieter im Stadtgebiet. Sie verwies darauf, dass die Erhebung der Daten im Interesse der Mieter und Vermieter, aber auch im Interesse der Leistungsbezieher liegt. Auf der Grundlage der erhobenen Daten sollte dann auch ein Mietspiegel für Zweibrücken erstellt werden, der bei Mietpreisverhandlungen als Orientierungshilfe dienen kann.
Zepp-Linse mutmaßt, dass die Gesellschaft für Wohnen und Bauen (Gewobau) in Zweibrücken Mieterhöhungen plant und diese mit dem Instrument Mietspiegel letztlich durchsetzen will. „Denn ich finanziere keinen Mietspiegel, wenn ich kein Interesse an Mieterhöhungen habe“, meint der Pirmasenser Anwalt. Er ist auch etwas verwundert, dass sich die Stadt an den Kosten beteiligt. „Die Stadt Pirmasens dürfte als hoch verschuldete Stadt keinen Mietspiegel finanzieren, weil dies keine öffentliche Aufgabe ist“, meint Zepp-Linse.
Gewobau: Ein Mietspiegel erleichtert die Arbeit
„Wir beteiligen uns an dem Mietspiegel, weil wir einen angemessenen Mietpreis verlangen wollen“, erklärt der Geschäftsführer der Gewobau, Jörg Eschmann. Bisher habe man stets drei vergleichbare Wohnungen zum Preisvergleich heranziehen müssen. Das sei mit einem Mietspiegel künftig nicht mehr notwendig, erleichtere die Arbeit und schaffe Rechtssicherheit. Sowohl für die Mieter als auch für die Stadt.
Die Gewobau ist laut Eschmann mit einem Anteil von etwa einem Drittel aller Zweibrücker Mietwohnungen der größte Vermieter in Zweibrücken. Deshalb beteilige man sich auch zu etwa der Hälfte an den Gesamtkosten von 35.000 Euro. Auch in anderen Städten sei es nicht unüblich, dass große Wohnungsunternehmen sich anteilig an den Kosten eines Mietspiegels beteiligen. Eschmann weist darauf hin, dass ein neuer Gesetzentwurf ab Juli 2022 Städte ab 50.000 Einwohner verpflichtet, einen Mietspiegel aufzustellen. Zweibrücken habe zwar weniger Einwohner, aber es könne ja für kleinere Städte nicht von Nachteil sein, ebenfalls Vergleichsangaben für Mietwohnungen zu haben. Dass sehr viele Wohnungen der Gewobau bei der Aufstellung des Mietspiegels berücksichtigt werden, „ist auch gut“, meint Eschmann, „denn die Gewobau bietet die günstigsten Wohnungen an“.
Wenn der Mieterverein nicht zustimmt ...
Der Mieterverein hält laut Zepp-Linse die Befragungsbasis für zu klein und zweifelt die Repräsentativität an. Nur rund 500 Rückläufe seien verwertbar. Die meisten Wohnungen, die in die Auswertung einflössen, gebe es im Kernbereich der Stadt. Zepp-Linse wundert sich, dass die Stadt nicht noch bis Mitte 2022 gewartet hat, denn dann trete ein neues Gesetz in Kraft, das eine erweiterte Auskunftspflicht vorsehe. „Dann wäre die Beteiligung und damit auch die Datenbasis höher gewesen.“ Wenn der Mieterverein dem Mietspiegel nicht zustimme, erlange dieser nur dann Gültigkeit, wenn der Zweibrücker Stadtrat zustimme, so Zepp-Linse.
