Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Fragen und Antworten zum Mietspiegel

Wohnen kostet Geld.
Wohnen kostet Geld.

Wie sah der Zeitplan für die Befragung aus?
Nach der Auftaktsitzung zum Mietspiegel am 16. Februar, wurde die Erhebung im März vorbereitet und die Unterlagen Anfang April versandt. Die Daten wurden bis Ende Juni erfasst, im Juli/August ausgewertet und am 7. September den Beteiligten präsentiert. Die Mieter- und Vermieterverbände waren jederzeit am Verfahren beteiligt.

Wie war die Rücklaufquote?
Zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel wird empfohlen, ein Prozent des Wohnungsbestandes oder 500 Datensätze in kleineren Kommunen zu erheben. In Zweibrücken gibt es 7869 Mietwohnungen – inklusive mietfrei überlassene und geförderte Wohnungen, die nicht in den Mietspiegel einfließen. Es wurden 938 Datensätze erhoben (knapp zwölf Prozent des Wohnungsbestandes), in die Auswertung kamen 497.

Warum sind nur 500 von 900 Datensätzen verwertbar?
Nicht alle Wohnungen sind mietspiegelrelevant. Nicht berücksichtigt werden etwa Wohnungen, die einer Preisbindung unterliegen. Darüber hinaus werden Mietverträge, die nicht innerhalb der letzten sechs Jahre neu abgeschlossen wurden, nicht berücksichtigt.

Wie hoch waren die Kosten für den Mietspiegel und wer bezahlt das?
Die Stadt hat Analyse & Konzepte aus Hamburg zunächst mit der Erstellung des sogenannten schlüssigen Konzeptes beauftragt. Im Dezember 2020/Januar 2021 kam die Auftragserweiterung für einen qualifizierten Mietspiegel hinzu. Die Zusatzkosten dafür belaufen sich auf 11.750 Euro plus Mehrwertsteuer, die Gesamtkosten von 35.000 Euro teilen sich Stadt und Gewobau je zur Hälfte. Dass die Gewobau einen Teil der Kosten trägt, ist nicht unüblich. Es gibt Städte, die den Mietspiegel komplett selbst finanzieren und Städte, in denen die Kosten durch Interessensvertreter getragen und geteilt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die Auftragserweiterung für den Mietspiegel zu keinerlei Mehraufwand geführt hat, da alle Daten bereits für das schlüssige Konzept erhoben werden mussten.

Wie hoch ist der Anteil der Gewobau-Wohnungen bei der Befragung?
In die Auswertung flossen 285 Wohnungen der Gewobau ein, 172 von Privatpersonen, 18 von Genossenschaften und 20 von Privatunternehmen.

Stellt der Mietspiegel einen Querschnitt aller Wohnungen der Stadt dar?
Ja, der Mietspiegel bildet die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt in Zweibrücken repräsentativ ab. Die Daten der Zufallsstichprobe, in die 76 Prozent der Mieterhaushalte einbezogen waren, wurden über das gesamte Stadtgebiet erhoben.

Die Stadt hatte im Vorfeld davon gesprochen, dass der Mietspiegel bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über angemessene Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe für die Rechtssprechung dienen soll. Wie oft kommt so etwas vor? Sind es Einzelfälle oder ist es die Regel?
Darauf gibt die Stadt keine klare Antwort und weicht aus. Ein Mietspiegel bilde wissenschaftlich abgesichert die aktuellen Mietpreise ab und schaffe eine rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung. Der Mietspiegel diene Mietern und Vermietern gleichermaßen als Orientierungshilfe, um die Miethöhe auszuhandeln. Man müsse dann keine Vergleichsobjekte ermitteln oder hohe Kosten für Gutachten aufwenden. Ziel der Erstellung von Mietspiegeln sei die Verminderung von Rechtsstreitigkeiten.

Wann werden die Ergebnisse den städtischen Gremien vorgestellt?
Die Ergebnisse liegen der Stadtverwaltung schon vor. Voraussichtlich in der Stadtratssitzung am 2. Februar 2022 werden sie präsentiert.

x