Zweibrücken Wer Kokain nimmt und Roller fährt, kann den Führerschein verlieren
Im Herbst 2020 wurde ein Rollerfahrer in Kaiserslautern von der Polizei kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der Mann „verschiedene Konzentrationen von unterschiedlichen Betäubungsmitteln im Blut“ aufwies, darunter Kokain. Das Amtsgericht Kaiserslautern verurteilte ihn deshalb zu 500 Euro Geldbuße und einem Monat Fahrverbot. Dagegen wehrte sich der Mann. Das OLG mit Sitz im Zweibrücker Schloss bestätigte nun aber das Kaiserslauterer Urteil, auch wenn eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller nicht automatisch ein Fahrverbot nach sich ziehe. Es komme auf die konkreten Umstände an.
Um zu beurteilen, wie gefährlich die Fahrt war, seien weniger die geringe Masse und Geschwindigkeit des E-Scooters von ausschlaggebender Bedeutung als die Wahrscheinlichkeit, dass andere Verkehrsteilnehmer durch eine unsichere oder nicht berechenbare Fahrweise geschädigt werden können. Auch mit einem E-Scooter könne man andere verletzen, zumal der schneller beschleunige als ein Fahrrad. Diese Geschwindigkeit müsse der Fahrer auch beherrschen. Gleichgewichtsbeeinträchtigungen und plötzliche Lenkbewegungen könnten wegen des kleineren Radumfangs, und weil man auf dem Roller steht, deutlich größere Auswirkungen auf die Fahrweise haben. Hat der Fahrer Alkohol getrunken oder Drogen genommen, sei die Gefahr größer, da er den Anforderungen im Straßenverkehr nicht mehr gerecht werde.