Zweibrücken
Wattweilers Ortsvorsteher klagt: Illegaler Müll im Tal „nimmt schon kriminelle Züge an“
„Das nimmt schon kriminelle Züge an“, sagte er vergangene Woche in der Sitzung des Stadtrats und wünschte sich, die Stadt möge „intensiver nachforschen“, um die Verursacher zu finden. Flapsig gemeint sagte er, man müsse „mal jemanden an den Baum binden, damit man sieht, dass was passiert“. Er wollte zudem wissen, ob die Stadt einen Überblick über die illegalen Müllablagerungen hat. Laut Nicole Hartfelder, Chefin des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ), habe man „schon den ein oder anderen auf frischer Tat ertappt“. Das sei allerdings eher selten. Ansonsten habe man vor allem dann eine Chance, dem Verursacher auf die Spur zu kommen, wenn sich in dem Müll Hinweise auf den Besitzer finden, etwa Briefe mit Adresse.
Anfang 2025 hatten Mitarbeiterinnen des UBZ im Gespräch mit der RHEINPFALZ gesagt, dass es in Zweibrücken schon seit Jahren konstant um die 110 Fälle von unerlaubt abgeladenem Müll jährlich gebe – meist Schrott, Kartonagen, manchmal auch Sperrmüll, hauptsächlich aber Abfall, der in die Gelbe Tonne gehört. Solche Ablagerungen fänden sich im ganzen Stadtgebiet, es gebe ein paar Hotspots, etwa den Wanderparkplatz an der Hochwaldstraße bei Wattweiler, die nach Webenheim führt, der Triftweg beim Waldfriedhof und die Bliestalstraße. Am Wanderparkplatz träfen sich öfter junge Leute zum Feiern, die dann ihren Dreck liegenlassen, und mancher fahre auch gezielt dorthin zum Müllabladen. In manchem Müllhaufen finde sich der Name des Verursachers, weil etwa Kontoauszüge oder Verpackungen mit der Adresse weggeworfen wurden. Ein Personalausweis habe auch schon mal dabei gelegen. So wisse man auch, dass manch illegaler Müll bei Wattweiler schon von Saarländern dorthin gebracht wurde. Allgemein wollte der UBZ aber nicht von einem großen Müllproblem in Zweibrücken sprechen.
Wer wilde Müllablagerungen entdeckt, kann sie online über den Mängelmelder auf der UBZ-Homepage melden. Allerdings wird der UBZ nicht tätig, wenn die betroffene Fläche jemand anderem gehört, etwa bei Dreck und Unrat an Bahngleisen. Dann werde lediglich die Bahn informiert.