Zweibrücken
Vor Gericht zerbröselt die Lügengeschichte der Angeklagten
Die verheiratete Frau hat mit ihrem Mann zwei Kinder, die häufiger krank seien. Dem Gericht schilderte sie, dass Mitte April 2023 der Kindergarten anrief und mitteilte, ihre Tochter habe Fieber und Atemnot und solle schnellstmöglich abgeholt werden. „Ich war kopflos, habe meine Tochter abgeholt und bin mit ihr zur Arztpraxis und wieder heim gefahren“, erklärte sie. „Ich habe viel Stress mit den Kindern, mache das aber nicht mehr“, versprach sie. Die Frau verfügt zwar über einen Führerschein und sechsjährige Fahrpraxis, der Führerschein ist jedoch in Deutschland nicht gültig. Das ist ihr bekannt, weshalb sie bereits die theoretische Fahrprüfung abgelegt hat, jedoch steht noch die praktische Fahrprüfung aus. Das Problem: Die Führerscheinstelle lässt sie erst zur Fahrprüfung zu, wenn ihr Strafverfahren abgeschlossen ist.
Ohne zu zahlen durch die Kasse
Zu dem Vorwurf, sie habe bei Aldi am 9. Juni 2023 Waren im Wert von 257 Euro gestohlen, meinte ihr Verteidiger Thomas Derstroff, dass es unmöglich sei, mit einem vollen Wagen bei Aldi durch die Kasse zu kommen. Die Frau hatte zunächst auch eine plausible Version des Geschehens präsentiert, bis die Zeugin, die bei Aldi an der Kasse arbeitet, diese widerlegte. Den mit Elektrogeräten und Lebensmitteln gefüllten Einkaufswagen hatte die Angeklagte demnach Richtung Ausgang und der unbesetzten Kasse 4 geschoben, hatte den Markt verlassen und kam wieder zurück, um den Wagen durch die zu einem Viertel geöffnete Schranke zu schieben. „Ich saß an Kasse 3 und hatte Kasse 4 im Rücken“, sagte die Kassiererin aus. „Das Türchen dort ist im Regelfall geschlossen und nur fürs Personal. Es quietscht, wenn man es öffnet, das ist aber gewollt.“ Dadurch sei sie auf die Frau aufmerksam geworden und habe sie angesprochen. Erst wenn jemand diesen Bereich passiert habe, „haben wir das Recht, denjenigen anzusprechen“. Sie habe dann die Chefin informiert, die die Polizei gerufen habe. Auch die Kamera habe aufgezeichnet, dass die Angeklagte mit dem Einkaufswagen durch die Kasse gegangen war – ohne zu zahlen.
Vollumfängliches Geständnis abgelegt
Mit den Aussagen der Kassiererin stürzte die Lügenversion in sich zusammen, und die Richterin legte der Angeklagten nahe, ein Geständnis abzulegen. Nach kurzer Sitzungsunterbrechung verkündete ihr Verteidiger, dass sie die Taten vollumfänglich gesteht. „Sie macht es nie wieder. Es wäre schön, wenn sie nun so schnell wie möglich den deutschen Führerschein machen könnte. Dann bestünde keine Wiederholungsgefahr.“ Die Angeklagte habe sich mit ihren kranken Kindern in einem Ausnahmezustand befunden und auch ärztliche Atteste vorgelegt. Sie habe sich bewährt und sei seit zehn Monaten nicht mehr Auto gefahren. Das könne man beim Strafmaß anrechnen.
Das Geständnis wertete die Richterin zugunsten der Angeklagten, die zum Zeitpunkt der Tat nicht vorbestraft, jedoch schon einschlägig in Erscheinung getreten war. Sie erhielt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro und eine Führerscheinsperre von sechs Monaten.