Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Vater erstochen: Zweibrücker in der Psychiatrie

Am Morgen des 26. April wurde die Polizei in die Wilhelmstraße gerufen. In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses fand sie die L
Am Morgen des 26. April wurde die Polizei in die Wilhelmstraße gerufen. In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses fand sie die Leiche eines 51 Jahre alten Mannes. Er wurde erstochen.

Der 23-jährige Zweibrücker, der im Verdacht steht, am 26. April seinen Vater getötet zu haben, befindet sich nicht mehr in der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl wurde laut Auskunft der Leitenden Oberstaatsanwältin Iris Weingardt vom Amtsgericht umgewandelt.

Der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. Das heißt: Der 23-Jährige ist nicht mehr in der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft, sondern wurde in einer forensischen Psychiatrie untergebracht. Grund dafür ist eine „vorliegende psychische Erkrankung“, schilderte Weingardt. Forensische Psychiatrien sind darauf spezialisiert, psychisch kranke Straftäter beziehungsweise Verdächtige einer Straftat zu behandeln. „Unterbringungsbefehle werden immer dort vollzogen“, so Weingardt. Die Staatsanwaltschaft hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Darin sollen die Fragen geklärt werden, ob der 23-Jährige bereits zur Tatzeit unter der Krankheit litt beziehungsweise die Tat „im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit begangen hat“. Nach seiner Festnahme kurz nach der Tat am Morgen des 26. April wurde der Beschuldigte einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl. Der Vorwurf: Totschlag.

Keine Hinweise auf Drogenmissbrauch

Die Staatsanwaltschaft erwartet ebenfalls noch das Ergebnis des rechtsmedizinischen Gutachtens. Die Ermittler erhoffen sich dadurch unter anderem weitere Einzelheiten zum Tathergang. Dazu hat sich der 23-Jährige bis heute nicht geäußert, teilte Weingardt auf Nachfrage mit. Nach Informationen der RHEINPFALZ hatte er sich ausführlich zur familiären Situation geäußert, als er dem Haftrichter beim Amtsgericht vorgeführt wurde. Inwieweit diese mit der Tat in Verbindung steht, ist unklar.

Am Morgen des 26. April wurde die Polizei gegen 1 Uhr in die Wilhelmstraße gerufen – von wem, gab die Staatsanwaltschaft bislang nicht bekannt. In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses fanden die Beamten die Leiche eines 51 Jahre alten Mannes. Dem vorläufigen Obduktionsbericht zufolge verblutete er nach einem Stich in den Hals. Tatverdächtig ist der 23 Jahre alte Sohn, der gemeinsam mit dem Vater in der Wilhelmstraße lebte. Er wurde noch in der Nacht vor der gemeinsamen Wohnung festgenommen. „Er leistete bei der Festnahme keinen Widerstand und war nicht bewaffnet“, teilte Weingardt wenige Tage nach der Tat mit. Zur Tatzeit war der junge Mann nicht betrunken – ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,0 Promille. Auch „Hinweise auf Drogenmissbrauch haben sich bisher nicht ergeben“, so die Leitende Oberstaatsanwältin.

x