Contwig
Unterwegs im Auto mit 1,4 Promille und ohne Führerschein
„Ich weiß ja, was ich getan habe, und das sind die Konsequenzen.“ Mit diesen Worten räumte eine 58-Jährige aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land vor Gericht das Verursachen eines Unfalls am Abend des 9. September 2019 ein.
Oberamtsanwalt Jörg Amstadt machte der Frau zum Vorwurf, dass sie am besagten Abend mit ihrem Auto betrunken und ohne Fahrerlaubnis in der Straße „Am Höfchen“ in Contwig unterwegs war. Aufgrund ihrer Alkoholisierung unterschätzte sie offenbar die Fahrbahnbreite und streifte einen entgegenkommenden Wagen. An letzterem entstand durch den Zusammenstoß ein Schaden von rund 1500 Euro.
Angeklagte: Der Hund hat Arthrose
Eine um 20.15 Uhr durchgeführte Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 1,42 Promille bei der Angeklagten. Ihr Führerschein ist bereits 2015 von den Behörden eingezogen, da sie damals ebenfalls betrunken unterwegs gewesen war. Seit dieser Zeit hat sie keine neue Fahrerlaubnis mehr erworben. Zu ihrer Entschuldigung gab die an, dass sie ihren Vierbeiner im Auto gehabt habe. Der Hund leide seit Jahren unter Arthrose und könne deshalb nicht mehr gut laufen.
Da die Angeklagte die Vorwürfe umfänglich einräumte, konnte das Gericht auf die Aussagen zweier Polizeibeamter verzichten. Wegen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde sie von Richter Stefan Pick zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich darf sie ein Jahr lang keine Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Weiterhin muss sie 600 Euro an das Tierheim Zweibrücken zahlen und für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Die 58-Jährige akzeptierte das Urteil.