Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Ungerechte Grundsteuer: Für Zweibrücker Lösung muss neues Gesetz her

Die Stadt zieht einen höheren Hebesatz für die Steuer auf Gewerbegrundstücke als für Wohngrundstücke in Betracht.
Die Stadt zieht einen höheren Hebesatz für die Steuer auf Gewerbegrundstücke als für Wohngrundstücke in Betracht.

Nächstes Jahr müssen manche Zweibrücker mehr für ihre Grundstücke bezahlen. Damit’s nicht allzu teuer wird, erwägt die Stadt unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke – wenn sie das darf.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B in Zweibrücken müsste im kommenden Jahr von 552 auf 772 Prozentpunkte erhöht werden, damit die Stadt die Einnahmen durch die Grundsteuer auf dem gleichen Niveau halten kann, informierte der stellvertretende Leiter der Finanzabteilung Alex Kimmel in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses. Grund dafür sind die neuen Grundsteuermessbeträge für bebaute Grundstücke, die ab 1. Januar gelten. Für deren Festlegung gelten nach einer Reform des Bundes neue Regelungen.

Nach diesen sind die Messbeträge aller bebauten Grundstücke rund 26 Prozent niedriger als vorher, das heißt: Die Stadt hätte 26 Prozent weniger Einnahmen durch die Grundsteuer dafür. Zunächst einmal wird es für die Zweibrücker also billiger.

Um die Einnahmen auf dem gleichen Niveau zu halten, muss die Stadt jedoch den Hebesatz, mit dem die Messbeträge multipliziert werden, entsprechend anheben. Der Hebesatz ist die einzige Stellschraube, an der die Stadt drehen kann. Auf alle anderen Berechnungsgrundlagen hat sie keinen Einfluss. Auch die Messbeträge kann sie nicht ändern.

Hebesatz muss steigen, um Verlust auszugleichen

Problem dabei ist, dass die Messbeträge bei Grundstücken für Gewerbe um 63 Prozent gefallen seien, die Messbeträge für Grundstücke, die als Wohnfläche genutzt werden, aber nur um rund vier Prozent, informierte Kimmel. Für beide Grundstücksarten aber gilt der gleiche Hebesatz. Um die niedrigeren Messbeträge auszugleichen, müsse der Hebesatz steigen. Nach Berechnungen des Landes von 552 auf 772 Prozentpunkte.

Damit gaben sich die Ausschussmitglieder nicht zufrieden. Es sei unfair, die Eigentümer von Wohngrundstücken mit einem so hohen Hebesatz zu belasten, obwohl der größte Teil der Einnahmen wegen der niedrigeren Messbeträge bei Gewerbegrundstücken zurückgeht. „Wenn wir keine neue Hebesatz-Satzung aufstellen, können wir keine Einnahmen generieren“, betonte Bürgermeister Christian Gauf die Notwendigkeit der Hebesatzerhöhung, auch wenn das Modell ungerecht sei und zulasten der Eigentümer von Wohngrundstücken gehe. „Die Stadt hat dadurch keinen Cent mehr Einnahmen. Das ist für uns eine Nullnummer“, ergänzte Oberbürgermeister Marold Wosnitza.

Gewerbe könnten abwandern

Andere Kommunen würden statt der Hebesätze für die Grundsteuer die Hebesätze für die Gewerbesteuer erhöhen, um gleichbleibende Einnahmen zu gewährleisten, warf Wosnitza eine Alternativlösung ein. Aber: „Dann könnte es passieren, dass Gewerbe in andere Kommunen mit niedrigerer Gewerbesteuer abwandern.“

Schließlich kam der Vorschlag auf, zwei unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke zu beschließen, wobei der Hebesatz für Gewerbegrundstücke viel höher wäre. Diese Möglichkeit habe die Stadt aber nur, wenn das entsprechende Gesetz dazu noch rechtzeitig im Landtag gebilligt wird, informierte Kimmel. Ob das noch rechtzeitig geschieht, sei unklar.

Lösung braucht neues Gesetz vom Land

So oder so müsste erst eine rechnerische Simulation zeigen, wie hoch die beiden unterschiedlichen Hebesätze dann veranschlagt werden müssten, sagte der Oberbürgermeister. Die Stadtkämmerei wird diese Simulation anfertigen und dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 11. Dezember, vorstellen. Dann diskutiert er nämlich auch über die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B. Der Hauptausschuss sprach in seiner Sitzung schließlich keine Beschlussempfehlung für die Erhöhung des Hebesatzes auf 772 Prozentpunkte aus.

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