Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Tödlicher Messerstich: „Verbal ist er schnell überfordert“

Mit einem Trauerzug erinnerten Biker Ende August an den Getöteten.
Mit einem Trauerzug erinnerten Biker Ende August an den Getöteten.

Griff der Angeklagte zum Messer, weil ihn die Situation überforderte und er sich nicht anders zu helfen wusste? Einiges deutet darauf hin im Prozess gegen den 35-Jährigen, der im August in der Marienstraße seinen 40-jährigen Nachbarn erstochen haben soll. Anderes spricht dagegen. Der Prozess neigt sich dem Ende zu. Nächste Woche soll das Urteil fallen.

Dass er zugestochen hat, gibt der Angeklagte zu. Er habe dies getan, um sich gegen den 40-Jährigen zu wehren, der zuvor mit anderen die Wohnungstür des 35-Jährigen eingetreten hatte. An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern. Das habe er auch ihr gegenüber angegeben, sagte am Freitag eine Gerichtshelferin der Zweibrücker Staatsanwaltschaft vor Gericht aus.

Die Gerichtshelferin hat den Angeklagten in der Untersuchungshaft in der JVA Wöllstein zu seinem Lebenslauf befragt. Herausgekommen sei, dass er Probleme in der Schule hatte, wiederholen musste, zwischendrin eine Förderschule besuchte, den Hauptschulabschluss erst im zweiten Anlauf schaffte. Nach der Ausbildung zum Metzger habe er beruflich nicht Fuß fassen können. Mal hier in einer Metzgerei, mal da in einem Schlachthof sei er – meist geringfügig – beschäftigt gewesen. Mit seinem Beruf unzufrieden, habe er eine zweite Lehre zum Koch begonnen. Dort sei ihm aber gekündigt worden. Zuletzt habe er im Zweibrücker Schlachthof gearbeitet.

In seiner Mutter, die ihn mit 16 Jahren bekam, habe er eher eine Freundin gesehen, „die sich ab und zu auch bei ihm ausheulte“ als eine Autorität, die Schutz und Geborgenheit bietet. Diese Rolle habe der inzwischen verstorbene Stiefvater ausgefüllt, der 36 Jahre älter war als die Mutter und sich des Angeklagten angenommen habe. Der 35-Jährige sei mitteilsam gewesen, nicht aggressiv, habe aber verlangsamt auf ihre Fragen geantwortet, so die Gerichtshelferin.

Psychologin sieht keine Behinderung

Als freundlich und kooperativ beschrieb eine Psychologin der Uniklinik Homburg den Angeklagten. Sie hat die kognitiven Fähigkeiten des 35-Jährigen getestet und kam zu dem Ergebnis, dass weder eine geistige noch eine Lernbehinderung vorliege. Jedoch weise er eine im Laufe des Lebens erworbene Hirnschädigung auf. Wie vor Gericht bereits erwähnt, wurde bei dem Angeklagten 2016 eine zerebrale Ataxie, eine Erkrankung des Kleinhirns, diagnostiziert.

Der Gesamt -IQ des Angeklagten liege bei 80, „da wären wir im Bereich einer Lernbehinderung“, so die Psychologin. Allerdings habe er in Teilbereichen bessere Werte erzielt, 90 etwa beim logischen Denken. Das spreche gegen eine Lernbehinderung. Sprachlich habe er große Schwächen. Mit Worten könne er schlecht umgehen, „in verbalen Konflikten ist er schnell überfordert“. In der Tatnacht am 16. August sei er aber mutmaßlich nicht verbal überfordert gewesen, hakte die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas nach. Schließlich seien hauptsächlich Beschimpfungen hin- und hergerufen worden. Die Gutachterin bejahte: Bei dieser „Konversation“ habe er wohl mithalten können.

Ein Hauptzeuge zu betrunken für Vernehmung

Die letzte Zeugin am Freitag war eine Ermittlerin der Kripo Kaiserslautern. Sie erklärte, man habe in der Tatnacht drei Hauptzeugen zur Vernehmung mit auf die Wache genommen. Beim vierten Hauptzeugen – der Freund des später Getöteten, der mit ihm in der Wohnung des Angeklagten war – habe man darauf verzichtet. „Er war augenscheinlich zu stark alkoholisiert und nicht vernehmungsfähig“, so die Kriminalbeamtin. Vor Ort habe der Mann angegeben, das spätere Todesopfer habe ihm „Der Nazi von gegenüber schlägt seine Mutter“ zugerufen, was mit ein Auslöser der ganzen Ereignisse gewesen sei. In keiner Zeugenaussage fanden sich aber bisher Hinweise, dass der Angeklagte seiner Mutter gegenüber in der Tatnacht oder auch zuvor jemals handgreiflich geworden war. Auch die Mutter selbst bestreitet dies.

Die Beamtin hatte auch wegen der rechtsradikalen Verbindungen des Angeklagten ermittelt. Demnach gehörte er dem Nationalen Widerstand Zweibrücken an, „ab 2016 aber nicht mehr aktiv“. 2019 habe er an rechtsradikalen Aufmärschen teilgenommen, sei aber strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Der Angeklagte und das Todesopfer waren laut der Kripo-Beamtin zuvor jeweils einmal polizeilich in Erscheinung getreten. Der Angeklagte, weil er spätabends zeternd durch die Straßen zum Schlachthof lief, um dort seinen Job zu kündigen, was Anwohner auf den Plan gerufen hatte. Das 40-jährige Todesopfer, weil er nach einer Herrentour nach Neunkirchen den Taxifahrer um sein Geld geprellt und später Polizisten beschimpft hatte, die ihn deswegen zur Rede stellen wollten.

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