Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Tödlicher Messerstich: Psychiater beurteilt den Beschuldigten

An der Stelle in der Marienstraße, an der der 40-Jährige verblutete, wurden Blumen und Kerzen abgestellt.
An der Stelle in der Marienstraße, an der der 40-Jährige verblutete, wurden Blumen und Kerzen abgestellt.

Gegen den 34-jährigen Zweibrücker, der in der Nacht zum 17. August in der Marienstraße einen 40-jährigen Nachbarn erstochen haben soll, wurde noch keine Anklage erhoben. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage mit. Ein psychiatrisches Gutachten sei in Auftrag gegeben, liege aber noch nicht vor.

Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauerten an, auch die Ergebnisse der rechtsmedizinischen Untersuchung lägen noch nicht komplett vor, so Weingardt. Deshalb könne man noch nicht sagen, ob sich die Aussagen des Beschuldigten zum Tathergang in seiner Wohnung mit den Befunden der Obduktion decken.

Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge?

Der 34-Jährige hatte die Tat zwar eingeräumt, aber ausgesagt, seinen Nachbarn in Notwehr erstochen zu haben. Ob er wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt wird, steht laut Weingardt noch nicht fest. Bei Totschlag wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte den Tod des Opfers wollte. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, wie vorhersehbar es für den Beschuldigten war, dass die Tat zum Tod des Opfers führt. Bei Körperverletzung mit Todesfolge wird angenommen, dass die Körperverletzung zwar vorsätzlich, der Tod des Opfers aber nicht gewollt war. Die Anklage bestimmt das zu erwartende Strafmaß. Wird auf Notwehr erkannt, wäre auch ein Freispruch möglich.

Wie mehrfach berichtet, war der 40-Jährige mit anderen Nachbarn in der Tatnacht zur Wohnung des Beschuldigten gegangen, um letzteren wegen eines lautstarken Streits mit seiner Mutter zur Rede zu stellen. Die anderen Nachbarn gingen wieder, nachdem bekannt wurde, dass die Polizei unterwegs ist. Der 40-Jährige blieb und verschaffte sich laut Staatsanwaltschaft gewaltsam Zutritt zur Wohnung des 34-Jährigen, woraufhin der Beschuldigte dem Nachbarn mit einem Fleischermesser in die Brust stach. Mehrere innere Organe des 40-Jährigen wurden getroffen, unter anderem Herz und Leber, und er verblutete auf der Straße, auf die er sich noch hatte flüchten können.

In einem gesonderten Verfahren wird gegen den 34-Jährigen wegen Zugehörigkeit zu einer rechtsextremen Vereinigung ermittelt.

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