Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Syrer erstochen: Zweibrücker muss für mehrere Jahre ins Gefängnis

Das Haus Webenheimstraße 3 ist schlicht und spartanisch ausgestattet.
Das Haus Webenheimstraße 3 ist schlicht und spartanisch ausgestattet.

Der Prozess um einen tödlichen Messerstich in einer Brennpunktwohnung in Zweibrücken ist zu Ende. Der Täter verbringt die kommenden Jahre hinter Gittern.

Der 45-Jährige [nicht 54-Jährige, wie ursprünglich geschrieben], der am 14. August 2024 im Sozialwohnblock Webenheimstraße 3 seinen Mitbewohner aus Syrien im Handgemenge erstochen hat, muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Mit diesem Strafmaß blieb der Richter um sechs Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese wird ebenso wenig Berufung einlegen wie die Verteidigung, die auf sechs Jahre Haft plädiert hatte. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Am Donnerstagmorgen fällte der Vorsitzende Richter Andreas Herzog am Zweibrücker Landgericht das Urteil. Dass der Angeklagte von Anfang an zugegeben hat, im handgreiflichen Gerangel um 100 Euro den tödlichen Messerstoß verübt zu haben, wurde vom Gericht zu seinen Gunsten gewertet. „Das Geständnis des Angeklagten deckt sich mit den Zeugenaussagen und den Erkenntnissen der Rechtsmedizin und Spurensicherung. So bestehen keinerlei Zweifel am Sachverhalt“, sagte Herzog. Damit habe der Angeklagte mitgeholfen, dass der Prozess schon nach sechs und nicht erst nach den ursprünglich geplanten acht Verhandlungstagen beendet werden konnte.

Bedingter Tötungsvorsatz

Der Vorsitzende Richter erkannte auf Totschlag; der Täter habe nur mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. „Aber wer einen Menschen in die Brust sticht, muss wissen, dass das lebensgefährlich ist. Der Angeklagte hat zwar nur einen einzigen Messerstich geführt, aber der traf ins Herz und war tödlich.“

Dem Verurteilten hielt Andreas Herzog zu Gute, dass der 45-Jährige in äußerst prekären Wohnverhältnissen zurechtkommen musste. Auf engem Raum zusammen mit einem notorischen Straftäter, mit dem er sich nicht vertrug und der selbst regelmäßig ein Messer bei sich hatte.

Tat nicht durch Drogen ausgelöst

Belastend wirkt sich auf den 45-Jährigen nach Ansicht der Strafkammer dessen Vorstrafenregister mit 17 Einträgen aus. Erst im Mai 2024 sei er nach Verbüßung einer Haftstrafe wegen Diebstahls mit Waffen in die Webenheimstraße eingezogen. Dass er seit Jahrzehnten an Drogen gewöhnt war – auch an harte –, sei am Tattag nicht der Auslöser für den tödlichen Messerstich gewesen. Ein Kontrollverlust im akuten Drogenrausch scheide als möglicher Entlastungsgrund also aus. Dies hatten Sachverständige während des Prozesses festgestellt.

„Alles Gute Ihnen“, verabschiedete Richter Herzog den Verurteilten aus dem Gerichtssaal. Der Zweibrücker kehrt nun für die kommenden Jahre ins Gefängnis zurück. Hinter Gittern, so hatte er am ersten Verhandlungstag angedeutet, möchte er sich um eine Berufsausbildung bemühen.

x