Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Brauereigelände: Stadt bremst sich selbst aus, sagen die Kläger

Derzeit blickt man von der Villenstraße aus auf einen Bauzaun und dahinter Gestrüpp.
Derzeit blickt man von der Villenstraße aus auf einen Bauzaun und dahinter Gestrüpp.

Die Stadt bremse sich durch wiederholt fehlerhafte Planungen selbst aus, was das ehemalige Brauereigelände an der Hofenfelsstraße angeht. Das sagen die klagenden Anwohner.

Wie berichtet, will die Stadtverwaltung noch mal zwei Änderungen in den Bebauungsplanentwurf „Quartier Altes Brauereigelände“ einbringen, dann den Plan noch mal auslegen und anschließend noch mal als Satzung beschließen. Der Stadtrat soll dem in seiner Sitzung am Mittwochabend zustimmen. Auf Nachfrage hatte Oberbürgermeister Marold Wosnitza im Bauausschuss erklärt, dass das geplante Vorgehen das Verfahren nicht noch weiter in die Länge ziehe.

Mitklägerin Kerstin Tschugg verwahrt sich in einer Stellungnahme dagegen, dass die Kläger als Ausbremser dargestellt würden. „In einem demokratischen Rechtsstaat hat jeder das Recht, staatliches Fehlverhalten vor Gericht anzugreifen“, schreibt sie. Von diesem Recht hätten die Anwohner Gebrauch gemacht. „Dass wir im Recht waren, hat uns das Oberverwaltungsgericht im ersten Normenkontrollverfahren bestätigt“, so Tschugg.

Gegen den zweiten Bebauungsplan vom Mai 2022 haben die Nachbarn erneut geklagt, „da auch dieser nach Auffassung mehrerer Juristen zahlreiche Fehler aufweist, darunter die jetzt von der Stadt reparierten Punkte“, schreibt Tschugg weiter. Verzögert hätten also nicht die Anwohner, sondern die Stadt und der Investor, „die fehlerhaft geplant haben“.

Tschugg: „Nach Einwänden der Öffentlichkeit mussten diese verfehlten Änderungen wieder fallengelassen werden. Danach dauerte die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans durch die Aufsichtsbehörde und die abschließende öffentliche Bekanntgabe der Pläne durch die Stadt mehrere Monate.“ Im Frühjahr 2022 seien Änderungen im Plan vorgenommen worden, die eine dritte öffentliche Beteiligung mit wochenlangem Verfahren erforderlich gemacht hätten.

Der Investor sei dem Gerichtsverfahren erst spät beigetreten und habe weitere Verzögerungen verursacht. Tschugg: „Jetzt schließlich müssen Fehler behoben werden – auf die wir schon seit Jahren vergeblich hingewiesen hatten –, und das dauerte Wochen.“ Es seien also nicht die klagenden Anwohner, die das Verfahren ausbremsen, sondern die Stadt selbst, wegen ihrer fehlerhaften Planungen, „für die der Oberbürgermeister als Dezernent des Bauamts die Verantwortung trägt“. Ob jetzt nach vier Jahren Planungszeit alle Fehler ausgemerzt sind, „daran haben inzwischen nicht nur einige Ratsmitglieder Zweifel“, so Tschugg.

Der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz, Richter Thomas Stahnecker, sagte auf Anfrage, das Gericht könne sich nicht dazu äußern, ob der Verhandlungstermin 29. November dieses Jahres eingehalten werden kann, da die Stadt die vorgesehenen Änderungen noch nicht beim OVG vorgetragen habe.

x